Volltext: Berichterstattung über das Jahr 1895 (1895)

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selben nicht preis, weil er sich fest eingebürgert hat und das 
Band zwischen Vergangenheit und Gegenwart festhält. 
Auf der andern Seite ist gerade aus den Kreisen der Künstler 
das bestimmte Begehren gestellt worden, dass die Gesellschaft 
einen Namen fahren lasse, der eine innere Unwahrheit enthalte 
und zu Missverständnissen Anlass gebe. Nur ist uns dann 
zur gleichen Zeit ein Vorschlag gemacht worden, der ganz 
dieselbe Unrichtigkeit ohne die Entschuldigung der geschicht- 
lichen Überlieferung in sich trägt, nämlich die Verpflichtung, das 
künftige Kunstgebäude Künstlerhaus zu benennen, weil Herr 
G. Henneberg eine schriftlich zugesicherte bedeutende Geld- 
leistung an den Bau von dieser Bedingung abhängig gemacht 
hatte. Wir glaubten daher unsererseits in eventuellem Sinne 
jedenfalls an: eine Namensänderung der Gesellschaft (es ist hie- 
für der Name „Zürcher Kunstgesellschaft“ vorgeschlagen worden) 
die Bedingung knüpfen zu sollen, dass auch auf die Benennung 
des neuen Gebäudes als „Künstlerhaus“ definitiv Verzicht ge- 
leistet werde. Wir nahmen an, dass, wenn jene Schenkung 
ohne alle Nebenmotive aus Liebe zur Kunst zugesagt worden 
sei, sie schliesslich nicht um eines auf das neue Gebäude in 
seiner voraussichtlichen Beschränkung gar nicht mehr passenden 
Namens willen wieder zurückgezogen werde. Bei der Abstim- 
mung machte sich aber doch auf Seite eines Teils der Mitglieder 
des Künstlerhaus- Vorstands die Befürchtung eines Verlustes der 
Schenkung geltend und mit 8 gegen 3 Stimmen wurde schliess- 
lich der Name Zürcher Künstlergesellschaft, Vereinigung für 
bildende Kunst (Societe des Beaux Arts ä Zurich) gutgeheissen, 
anderseits aber auch die Verpflichtung übernommen, das neue 
Kunstgebäude „Künstlerhaus“ benennen zu lassen. Daraufhin 
richtete nun aber der Vorstand des Künstlerhauses an Herrn G. 
Henneberg nochmals das Gesuch, er möchte doch zur Ermög- 
lichung der Namens-Änderung auf die Bedingung der Namengabe 
des neuen Kunstgebäudes verzichten. In der Tat gab er denn auch 
nach, und in der Schlusssitzung der beiden Vorstände wurde bei dieser 
veränderten Sachlage mit Mehrheit beschlossen, Ihnen den Namen 
Zürcher Kunstgesellschaft für die neue Vereinigung vorzuschlagen. 
Es ist dies ein integrirender Bestandteil der nun getroffenen Ver- 
einbarung, welche Ihnen heute zur Annahme vorgelegt wird.
	        
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