Volltext: Berichterstattung über das Jahr 1895 (1895)

gibt der planirten grössern Vereinigung ein praktisches sym- 
pathisches Ziel, über dem sich am leichtesten persönlicher Zwist 
vergessen lässt, und mit dem grossen Mitgliederbestand wird 
manches zu erreichen sein, was der alten Künstlergesellschaft wohl 
auch als wünschbar vorgeschwebt hat, aber von ihr aus Mangel an 
persönlichen und ökonomischen Kräften nicht hat ausgeführt werden 
können. Dem Eifer der jüngern Gesellschaft, der in kurzer 
Frist so viele neue Kunstfreunde zu werben vermochte, darf von 
uns die Anerkennung nicht versagt werden, während auf der 
andern Seite schon in dem ersten Jahre des Bestandes der 
neuen Vereinigung die Empfindung bei derselben gewiss auch 
nicht ausgeblieben ist, dass es nicht so gar leicht ist, eine Gesell- 
schaft für bildende Kunst über hundert Jahre beisammen zu 
halten, und dass daher gegenüber wohlmeinender, ausdauernder 
Arbeit der an die Spitze gestellten Mitglieder, welche schliesslich 
allerdings auch etwa mit einer gewissen Müdigkeit der Natur ihren 
Tribut zollen, kein gar zu scharfes kritisches Mass angelegt 
werden sollte. 
Da schon im letzten Berichte und in dem kurz vorher 
an die Mitglieder versandten Zirkulare in Kürze mitgeteilt worden 
ist, wie es gekommen, dass sich plötzlich in Zürich zwei Kunst- 
gesellschaften gebildet haben, und am Schlusse dieses Berichtes 
in ausführlichster Weise der Gang der Ereignisse dargelegt wird, 
welche bis zu dem heutigen Antrag auf Wiedervereinigung führten, 
so halten wir es weder für notwendig noch zweckmässig, 
an diesem Orte mehr darüber zu sagen, sondern wir gehen nun 
zur weitern Berichterstattung in der gewohnten Reihenfolge der 
Gesellschaftsangelegenheiten über, indem wir dabei ausnahms- 
weise den Zeitraum bis zum heutigen Tage hineinziehen, da mit 
demselben — Ihre Zustimmung zur Vereinigung vorausgesetzt — 
die bisherige Künstlergesellschaft, wenn nicht formell, so doch 
‘atsächlich ihr Ende erreicht. Aus diesem letztern Grunde und 
ım die Rechenschaftsablegung ’beim Übergang der Gesellschafts- 
‚eitung in andere Hände vollständig zu machen, bringen wir, 
in Abweichung von bisheriger Übung, auch die Jahresrechnung 
zum Abdruck. Sie werden, wenn Sie dieselbe mit den im Archiv 
vefindlichen Rechnungen aus der Zeit vor 20 Jahren vergleichen, 
ans das Zeugnis nicht versagen, dass wir — Dank namentlich
	        
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