Volltext: Jahresbericht für 1900 und Verzeichnis der Mitglieder pro 30. Juni 1901 (1900)

scheidung gefallen sein würde, das hatte von Anbeginn 
fest gestanden. Trotz der Ungunst der allgemeinen Zeit- 
lage, die auf diese Entscheidung nur zu lange schon 
lähmend eingewirkt, hatte der Stadtrat auf eine Eingabe 
der Kunstgesellschaft hin nun einen Bebauungsplan des 
Areals unter Reservierung eines Bauplatzes am Utoquai für 
das Kunsthaus anfertigen lassen und auf Grund dieses 
Planes die Ausschreibung vorgenommen. 
Der zwischen dem Stadtrat und der Kunstgesellschaft 
vereinbarte Vertrag (vide den Anhang zum letzten Jahres- 
bericht!) wich von dem der Gemeindeabstimmung vom 
30. April 1899 zu Grunde gelegten Vertrage insofern ab, 
als er das vielfach unrichtig aufgefasste Verhältnis zwischen 
Stadt und Kunstgesellschaft, das die Stadt, nicht die Kunst- 
gesellschaft, zum Kmpfangenden macht, präcisierte: die 
Kunstgesellschaft erbaut aus eigenen Mitteln, auf dem von 
der Stadt ihr zugewiesenen Platz das Kunsthaus und tritt, 
indem sie Unterhalt und Versicherung abermals aus ihren 
eigenen Mitteln bestreitet, nur in den /Vzessbrauch, der ihr 
— diese Limite verlangt und gewährt als längste zulässige 
Dauer das privatrechtliche Gesetzbuch — auf 100 Jahre 
zugestanden wird, — nach Ablauf dieser Frist bleibt die 
eventuelle Erneuerung des Verhältnisses der Verständigung 
vorbehalten. Die Kunstgesellschaft tritt, wie in dem frühern 
Vertrage, der Stadt das Künstlergut im Wert von 
250,000 Fr. ab; empfängt als Baubeitrag der Stadt aber, 
statt der 200,000 Fr. des frühern Vertrages, im Hinblick 
auf den höhern Wert des Bauplatzes am Utoquai nur noch 
100,000 Fr. 
Der Vertrag ist für die Stadt, die sich der Verpflich- 
tung, auch den bildenden Künsten Förderung angedeihen 
zu lassen, kaum wird entschlagen können, günstiger schwer- 
lich denkbar; die Kunstgesellschaft, der angesichts dieses 
Vertrages das Verdienst der Selbstlosigkeit und Opfer- 
willigkeit wohl niemand mehr wird bestreiten können, er- 
langt auch nach ihm, was allein ihr Ziel war und bleibt: 
für die bildenden Künste das würdige Heim, das die erste
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.