Volltext: Jahresbericht 1902 und Verzeichnis der Mitglieder vom 30. Juni 1903 (1902)

Die in der Generalversammlung v. 2. Juli 1902 
Revidierten $$ der Statuten. 
S$8$ 1—9 wie bisher. 
$ 10. Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten 
der Gesellschaft, den Präsidenten der fünf in S$ 21—26 be- 
nannten ständigen Kommissionen und fünf weitern Mitgliedern, 
von denen eines vom Stadtrat Zürich ernannt wird. Die Wahl 
der übrigen wird von der Generalversammlung in geheimer 
Abstimmung durch absolutes Stimmenmehr vorgenommen. 
Mindestens vier Mitglieder des Vorstandes sollen aus- 
übende Künstler sein. 
$ 11. Der Vorstand überwacht die gesamte Verwaltung, 
erlässt auf Antrag der Spezialkommissionen die nötigen Regle- 
mente und fasst Beschluss über Anregungen zu neuen Unter- 
nechmungen, sei es aus eigener Initiative, sei es auf Antrag 
der Kommissionen oder in Ausführung von Beschlüssen der 
Gesellschaft. Er stellt die Jahresrechnung, entwirft das Bud- 
yet und erlässt den Jahresbericht an die Generalversammlung 
der Gesellschaft. 
$ 12. Der Vorstand ist beschlussfühig, wenn auf voraus- 
gegangene Einladung wenigstens fünf Mitglieder in der Sitzung 
anwesend sind. 
SS 13—15 wie bisher. 
5 16. Der TWizepräsident wird alljährlich vom Vorstand 
aus seiner Mitte gewählt. In Verhinderung des Präsidenten 
übt er stellvertretend dessen Funktionen aus. 
$S 17—18 wie bisher. 
S$ 19. Dem Vorstand ist ein von ihm bestelltes besoldetes 
Bureau (Sekretär und Konservator und allfälliges Hilfspersonal) 
beigegeben. 
S$ 20. Dem Sekretär und Konserrator liegt vornehmlich 
die Besorgung nachstehender Geschäfte ob.... (weiter, wie 
bisher $ 19).
	        
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