Volltext: Jahresbericht 1908 und Mitglieder-Verzeichnis vom 1. April 1909 (1908)

dass es sich um Fälschung handle, vollständig gefestigt und 
der Vorstand fasste den Beschluss, bei der Staatsanwaltschaft 
Zürich Antrag auf Verfolgung der Bilderfälscher zu stellen. 
Es geschah dies in der Ueberzeugung, dass es Pflicht und 
Aufgabe einer Kunstgesellschaft sei, in solchen Dingen 
Stellung zu nehmen und mitzuwirken, um das Andenken eines 
grossen Künstlers rein zu erhalten. — Die Verfolgung geht 
nun ihren Weg und da sie im Gange, aber noch nicht beim 
Endresultate angelangt ist, vermeidet es unsere Berichter- 
stattung, in dieser Sache jetzt schon Namen und andere 
Einzelheiten zu nennen. 
Das Ende des Berichtsjahres brachte eine schwere Er- 
schütterung für die Gesellschaft; wir können aber auch über 
diese nur einleitend berichten — die Angelegenheit ist bis 
zur Stunde, da wir schreiben, noch nicht zur endgiltigen 
Erledigung gelangt. Mitte Dezember 1908 ist der bisherige 
Sekretär der Gesellschaft, Elimar Kusch, über schweren 
Unterschlagungen zum Schaden der Gesellschaft betroffen 
worden. Die durch Buchexpertise festgestellten Unterschla- 
gungen belaufen sich auf eine Summe von rund 38,000 Fr. 
Mitbeteiligt an den Unterschlagungen und diesbezüglich eben- 
falls geständig ist der Hilfskassier und Abwart des Künstler- 
hauses: Gänsli. 
In einer Geschäftssitzung der Kunstgesellschaft, am 
i1. Februar 1909, wurde ein Antrag des Vorstandes zum 
Beschlusse erhoben, dahingehend, es sei die von Verwandten 
des Kusch offerierte Deckung von 15,000 Mark gegen Ver- 
zicht auf Strafverfolgung seitens der Gesellschaft anzunehmen ; 
es sei ferner durch Verwertung  gepfändeter Objekte von 
Kusch ein weiterer Deckungsbetrag von schätzungsweise 
1700 Fr. beizubringen und es sei ein freiwilliger Beitrag zur 
Deckung des entstandenen Schadens seitens des Vorstandes 
und der Finanzkommission im Betrage von 16,000 Fr. anzu- 
nehmen, womit dann der entstandene Verlust: sich für die 
Gesellschaft auf ein Minimum reduziert. — Trotz Annahme 
dieses Beschlusses ist der Vorfall heute, da wir die Bericht- 
erstattung schreiben, noch nicht als erledigt zu betrachten,
	        
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