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Jahresbericht 1920 der Zürcher Kunstgesellschaft
derjenigen des Vorjahres. Die Besucherzahlen sind ebensosehr durch das Interesse der
Bevölkerung an den einzelnen Ausstellungen bedingt wie durch Witterung und Jahreszeit.
Der Verkauf der Veröffentlichungen zeigte einen teilweisen Rückgang, der vielleicht
mit den auch im Publikum vorhandenen Spartendenzen zusammenhängt: 11,251 Aus-
stellungskataloge gegenüber 12,871 im Vorjahr, 63 „Walze“-Kataloge gegenüber 84.
Etwas zugenommen hat der Verkauf der Bildkarten: 5710 gegenüber 5226. Der Ver-
kauf der Neujahrsblätter, illustrierten Kataloge und Jahresberichte usw. zeigt keine
erheblichen Schwankungen.
Das finanzielle Ergebnis des Betriebes bleibt in den bei der Budgetberatung
vorgesehenen Grenzen. Mit der Durchführung der im letzten und vorletzten Jahr
beschlossenen Massnahmen zur Verminderung der Ausgaben und Steigerung der Einnahmen
hat der Ausgabenüberschuss auf Fr. 10,577.— eingeschränkt werden können; dabei sind
die Einnahmen aus Kapitalzinsen diesmal aus der Betriebsrechnung ausgeschieden.
Die unmittelbare Gefahr einer Lahmlegung des Betriebes ist damit überwunden. Mit
ebenso vorsichtiger Führung wie im Berichtsjahr muss für 1921 noch mit einem Defizit
von Fr. 7300.— gerechnet werden. Sollten die äussern Verhältnisse im Lauf des Jahres
sich bessern, so würde auch dieses Ergebnis sich wohl noch günstiger gestalten. Der
Betriebsfonds ist dank den freiwilligen Beiträgen der Mitglieder und den verschiedenen
besondern Schenkungen und Legaten trotz dem Betriebsdefizit und einer Abschreibung
auf dem Wertschriftenbestand auf Fr. 28,000.— angewachsen und damit die stetige Auf-
wärtsbewegung hoffentlich wieder eingeleitet.
Unter den Mitteln für die Einschränkung der Ausgaben erwies sich als eines der
wirksamsten die Neuordnung der Oeffnungszeiten für das Kunsthaus. Die Offenhaltung am
Montag nachmittag und in der Zeit von 12—121/2 und 11/2—2 Uhr hatte von jeher einen
Aufwand an Ablösungs- und Aushülfspersonal mit sich gebracht, der in einem peinlichen
Missverhältnis zu dem schwachen Besuch des Kunsthauses und den äusserst geringen
Einnahmen während dieser Stunden stand. Nach völliger Schliessung des Kunsthauses am
Montag und Ansetzung der Oeffnungszeiten auf 10—12 (nur Sonntags 10—121/2) und
25 Uhr an den übrigen Tagen liessen sich die vorgesehenen Einsparungen in vollem
Masse innehalten, während gleichzeitig die Beweggründe zu der leichten Einschränkung
der Besuchszeit bei den Kunstfreunden anscheinend volles Verständnis fanden. An den
Stadtrat wurde angesichts der bedenklichen Abwanderung der bisher zahlenden Kunsthaus-
besucher auf den freien Sonntag Nachmittag das dringende Gesuch um Ermächtigung zur
Erhebung eines bescheidenen Eintrittsgeldes am Sonntag Nachmittag gerichtet, zu etwelchem
Ausgleich des Einnahmenausfalls an Eintrittsgeldern und der hohen Unterhaltskosten, wie sie
in erster Linie durch den Massenbesuch an den freien Nachmittagen bedingt werden (Reini-
gungsarbeiten, starke Abnützung der Bodenbeläge, die auch im Berichtsjahr in zwei Sälen
den vollständigen Ersatz mit einem Aufwand von gegen Fr. 4000.— nötig machte). An
Stelle einer Erlaubnis zur Aufhebung des freien Nachmittages gewährte der Stadtrat dem
Kunsthaus für die Monate Juni bis Dezember eine Vergütung von Fr. 3000.— auf Grund
eines Jahresansatzes von Fr. 5000.—. Neue Einnahmen brachten die im Berichtsjahr in
erweitertem Umfange veranstalteten Führungen durch die Sammlung und die Ausmietung
einzelner Räume für musikalische Veranstaltungen; weitere Einsparungen die Aufhebung
der Beteiligung an den Frachtkosten für Ausstellungssendungen, die Vereinfachung der
Drucksachen und nochmalige Einschränkung der Inserat- und Plakatreklame.