Volltext: Jahresbericht 1942 (1942)

Jahresbericht 1942 der Zürcher Kunstgesellschaft 
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Künstler-Lexikon. . 
Sämtliche Herausgabe- und Verlagsrechte am Schweizerischen Künstler-Lexikon 
stehen ausschließlich dem SKV zu. Die Einzelheiten über die Zusammenarbeit 
zwischen SKV und ZKG für Vorarbeit und Herausgabe des folgenden Bandes des 
Künstler-Lexikons werden in einem besonderen Abkommen festgelegt, das die Fragen 
der Redaktionskommission, des Sekretariates ete. regelt. 
Zürich, den 3. Dezember 1942 Basel, den 19. November 1942 
ZÜRCHER KUNSTGESELLSCHAFT SCHWEIZERISCHER KUNSTVEREIN 
gez. Dr. Franz Meyer, gez: Dr. W. Wartmann gez. Dr. Peter Zschokke, gez. E. Kadler 
Genehmigt vom Vorstand in der Genehmigt durch die Delegierten- 
Sitzung vom 27. November 1942 versammlung vom 5. Dezember 19492 
— 
Le 
Die «Vorbereitung und Herausgabe des V. Bandes des Schweizerischen Künstler- 
Lexikons» regelt das gleichzeitige Abkommen: 
Herr Dr. Wartmann, Direktor des Kunsthauses, wird mit der Redaktion des V. Bandes 
des Schweizerischen Künstler-Lexikons beauftragt. 
Die Redaktionskommission wird vom SKV gewählt. Sie besteht zur Zeit aus den 
Herren: 
Präsident des SKV: zur Zeit Dr. Peter Zschokke, Basel 
Quästor des SKV: zur Zeit E. Kadler, Glarus 
Präsident der ZKG: zur Zeit Dr. F. Meyer, Zürich 
Dr. W. Wartmann, Zürich, Redaktor 
Dr. P. Hilber, Luzern, Elie Moroy, Genf 
Die Redaktionskommission konstituiert sich selbst. Sie ist Aufsichts- und Bera- 
tungsorgan und hat in erster Linie dafür zu sorgen, daß die Vorarbeiten zur Heraus- 
gabe des V. Bandes im Sinne der von ihr zu gebenden Richtlinien durchgeführt 
and bis zum 31. Dezember 1943 abgeschlossen werden. 
Diese Vorarbeiten umfassen: 
Die Festsetzung von Anlage und Umfang der Artikel für die verschiedenen 
Kategorien nach der Bedeutung der einzelnen Künstler, sowie von Anlage und 
Umfang des ganzen Bandes. 
Die Aufteilung der Namenlisten nach den verschiedenen Kategorien. 
Nachprüfung, wo nötig Ergänzung, und die Bereitstellung der Dokumentierung 
für die Artikel des ganzen Bandes zuhanden der Bearbeiter. 
Die ZKG erklärt sich damit einverstanden, daß Herr Direktor Wartmann das ihm 
vom SKV übertragene Mandat des Redaktors ehrenamtlich versieht. 
Für das Jahr 1943 ermächtigt die ZKG Herrn Dr. Wartmann, die mit der in Art. 2 
umschriebenen Vorbereitung des V. Bandes zusammenhängenden Arbeiten durch 
das Sekretariat des Zürcher Kunsthauses und allfällige Hülfskräfte durchführen zu 
lassen. 
Dieses Abkommen ist unkündbar bis zum 31. Dezember 1943. Sollten bis zu diesem 
Zeitpunkt die Vorarbeiten für die Herausgabe des V. Bandes wider Erwarten nicht 
abgeschlossen sein, so sind beide Parteien frei und der SKV ist berechtigt, die 
Durchführung der Redaktionsarbeit neu zu regeln, wobei nach Möglichkeit die 
Zusammenarbeit mit der ZKG- weitergeführt werden soll. 
Zürich, den 3. Dezember 1942 Basel. den 19. November 1942 
ZÜRCHER KUNSTGESELLSCHAFT SCHWEIZERISCHER KUNSTVEREIN 
gez. Dr. Franz Meyer, gez. Dr. W. Wartmann gez. Dr. Peter Zschokke, gez. E. Kadler
	        
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