Jahresbericht 1942 der Zürcher Kunstgesellschaft
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Künstler-Lexikon. .
Sämtliche Herausgabe- und Verlagsrechte am Schweizerischen Künstler-Lexikon
stehen ausschließlich dem SKV zu. Die Einzelheiten über die Zusammenarbeit
zwischen SKV und ZKG für Vorarbeit und Herausgabe des folgenden Bandes des
Künstler-Lexikons werden in einem besonderen Abkommen festgelegt, das die Fragen
der Redaktionskommission, des Sekretariates ete. regelt.
Zürich, den 3. Dezember 1942 Basel, den 19. November 1942
ZÜRCHER KUNSTGESELLSCHAFT SCHWEIZERISCHER KUNSTVEREIN
gez. Dr. Franz Meyer, gez: Dr. W. Wartmann gez. Dr. Peter Zschokke, gez. E. Kadler
Genehmigt vom Vorstand in der Genehmigt durch die Delegierten-
Sitzung vom 27. November 1942 versammlung vom 5. Dezember 19492
—
Le
Die «Vorbereitung und Herausgabe des V. Bandes des Schweizerischen Künstler-
Lexikons» regelt das gleichzeitige Abkommen:
Herr Dr. Wartmann, Direktor des Kunsthauses, wird mit der Redaktion des V. Bandes
des Schweizerischen Künstler-Lexikons beauftragt.
Die Redaktionskommission wird vom SKV gewählt. Sie besteht zur Zeit aus den
Herren:
Präsident des SKV: zur Zeit Dr. Peter Zschokke, Basel
Quästor des SKV: zur Zeit E. Kadler, Glarus
Präsident der ZKG: zur Zeit Dr. F. Meyer, Zürich
Dr. W. Wartmann, Zürich, Redaktor
Dr. P. Hilber, Luzern, Elie Moroy, Genf
Die Redaktionskommission konstituiert sich selbst. Sie ist Aufsichts- und Bera-
tungsorgan und hat in erster Linie dafür zu sorgen, daß die Vorarbeiten zur Heraus-
gabe des V. Bandes im Sinne der von ihr zu gebenden Richtlinien durchgeführt
and bis zum 31. Dezember 1943 abgeschlossen werden.
Diese Vorarbeiten umfassen:
Die Festsetzung von Anlage und Umfang der Artikel für die verschiedenen
Kategorien nach der Bedeutung der einzelnen Künstler, sowie von Anlage und
Umfang des ganzen Bandes.
Die Aufteilung der Namenlisten nach den verschiedenen Kategorien.
Nachprüfung, wo nötig Ergänzung, und die Bereitstellung der Dokumentierung
für die Artikel des ganzen Bandes zuhanden der Bearbeiter.
Die ZKG erklärt sich damit einverstanden, daß Herr Direktor Wartmann das ihm
vom SKV übertragene Mandat des Redaktors ehrenamtlich versieht.
Für das Jahr 1943 ermächtigt die ZKG Herrn Dr. Wartmann, die mit der in Art. 2
umschriebenen Vorbereitung des V. Bandes zusammenhängenden Arbeiten durch
das Sekretariat des Zürcher Kunsthauses und allfällige Hülfskräfte durchführen zu
lassen.
Dieses Abkommen ist unkündbar bis zum 31. Dezember 1943. Sollten bis zu diesem
Zeitpunkt die Vorarbeiten für die Herausgabe des V. Bandes wider Erwarten nicht
abgeschlossen sein, so sind beide Parteien frei und der SKV ist berechtigt, die
Durchführung der Redaktionsarbeit neu zu regeln, wobei nach Möglichkeit die
Zusammenarbeit mit der ZKG- weitergeführt werden soll.
Zürich, den 3. Dezember 1942 Basel. den 19. November 1942
ZÜRCHER KUNSTGESELLSCHAFT SCHWEIZERISCHER KUNSTVEREIN
gez. Dr. Franz Meyer, gez. Dr. W. Wartmann gez. Dr. Peter Zschokke, gez. E. Kadler