REVISORENBERICHT
An die Generalversammlung der Zürcher Kunstgesellschaft
Herr Präsident,
Sehr geehrte Damen und Herren,
In Ausübung unseres Auftrages haben wir die J ahresrechnung 1969 einer
Prüfung unterzogen und die Übereinstimmung der Bilanz und Betriebs-
rechnung mit den Büchern festgestellt. Bei Einnahmen von Franken
1 443 955.24 und Ausgaben von Fr. 1 801 329.71 schließt das Rechnungs-
jahr 1969 mit einem Rückschlag von Fr. 357 374.47 ab. Unter Heran-
ziehung der im Jahre 1967 gebildeten Betriebsreserve von Fr. 150 000.—
und des Gewinnvortrages vom Vorjahr von Fr. 11 8253.04 ergibt sich ein
Sollsaldo auf neue Rechnung von Fr. 195 551.43.
Die Bankguthaben und der Saldo auf Postcheckkonto waren durch Aus-
weise belegt. Auf Grund zahlreicher Stichproben haben wir uns von der
ordnungsgemäßen Führung der Buchhaltung überzeugt.
Die Anlagen und Erträgnisse des Kunstschulfonds Alfred Rütschi, des
Fonds Preis für Schweizer Malerei und des speziellen Sammlungsfonds
wurden ebenfalls geprüft und in Ordnung befunden.
Wir beantragen Ihnen, die Jahresrechnung 1969 zu genehmigen und dem
Vorstand Entlastung zu erteilen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
H. Klaus W. Aerni
Zürich, 16. April 1970