VORWORT DES PRÄSIDENTEN
Liebe Mitglieder der Zürcher Kunstgesellschaft
Sehr geehrte Damen und Herren
Zumindest die erste Jahreshälfte stand im positiven, aber
auch im negativen Sinn unter dem langen Schatten der
Klimt-Ausstellung, die als erfolgreichste je in unserem
Haus gezeigte Retrospektive auch nach Ausstellungsende
in der kunstinteressierten Öffentlichkeit in lebhaftem
Gespräch geblieben ist. Der negative Einfluss bewirkte,
dass unser diesjähriges Ausstellungsprogramm beinahe
etwas Mühe hatte, sich zu profilieren, obwohl die Sequenz
der Hauptausstellungen zu grössten Hoffnungen Anlass
gegeben hatte. Positiv hingegen war die beruhigende Tat-
sache, dass die finanzielle Lage unseres Betriebshaushaltes
sich zunächst einmal etwas beruhigte. Wenn indessen
unser diesjähriges Betriebsergebnis mit einem Verlust von
rund Fr. 203 000.— abschliesst, so muss zur Kenntnis ge-
nommen werden, dass in einem «normalen», von der
künstlerischen Qualität her betrachtet sogar überdurch-
schnittlichen Ausstellungsjahr — ein Renner ä la Gustav
Klimt lässt sich nicht jedes Jahr programmieren — ein
Defizit im Gesamtergebnis nicht zu vermeiden ist.
Diese: Zukunftsperspektive muss nachdenklich
stimmen, um so mehr, als zurzeit an eine Aufstockung der
Subventionen nicht zu denken ist. Dass die angespannte
finanzielle Lage von Stadt und Kanton Zürich sich auch auf
unser Institut auswirkt, liegt auf der Hand. Bekanntlich
übernimmt der Kanton Zürich einen Teil der Betriebsko-
sten der grossen Stadtzürcher Kulturinstitute. 1993 hat der
Kanton erstmals seinen Beitrag, den er der Stadt Zürich für
deren grosse Kulturinstitute überweist, gegenüber 1992
nicht mehr der Teuerung angepasst. Glücklicherweise hat
die Stadt Zürich die Mindereinnahmen seitens des Kan-
tons 1993 nicht auf die Institute abgewälzt, sondern sogar,
entsprechend den Subventionsverträgen, 1993 erstmals
einen Teuerungsausgleich auf den Sachkosten gewährt, was
im Falle des Kunsthauses von ganz besonderer Wichtigkeit
ist, da die Personalkosten in unserer Betriebsrechnung, im
Gegensatz zu den personalintensiven Musik- und Theater-
instituten nur 39,5% ausmachen. Im Wissen darum, dass
durch diese Massnahme das Engagement des Kantons sich
verringert hat, gewährte der Kantonsrat auf Antrag des
Regierungsrates den grossen Kulturinstituten in Zürich
und Winterthur zu Lasten des Fonds für gemeinnützige
Zwecke je einen Beitrag von Fr. 700 000.— für ausseror-
dentliche Investitionen. Dieser Betrag konnte im Berichts-
jahr vollumfänglich dem Sammlungsfonds gutgeschrieben
werden. Über dessen Verwendung wird im nächsten Jahr
berichtet. Mit grosser Genugtuung darf somit festgestellt
werden, dass unsere Subventionsgeber, sowohl Stadt wie
Kanton Zürich, trotz gravierenden Finanzproblemen alles
daransetzen, kulturelle Bestrebungen dennoch nach
Kräften zu fördern.
Es zeichnet sich indessen bereits jetzt ab, dass die 1993
praktizierte Regelung im Folgejahr nicht mehr zum Tragen
kommen kann. Da der kantonale Beitrag erneut auf dem
Niveau von 1992 eingefroren bleibt, ist die Stadt gezwun-
gen, die Mindereinnahmen auf die betroffenen Institute zu
überwälzen, d.h. dass der erneut in Aussicht gestellte
Betrag aus dem Fonds für gemeinnützige Zwecke (der Kan-
tonsrat wird darüber erst im Laufe des Sommers 1994 defi-
nitiv beschliessen) zumindest teilweise für herausragende
Projekte, die sich in der Betriebsrechnung niederschlagen,
verwendet werden muss. Ohne allzu grosse Schwarzmalerei
zu betreiben, blicken wir der mittelfristigen Entwicklung
unseres Haushaltes mit einigen Sorgen entgegen.