95 FINANZEN
ANHANG
1. FIRMA SOWIE RECHTSFORM UND SITZ DES UNTERNEHMENS
Firma: Zürcher Kunstgesellschaft
Sitz: Winkelwiese 4, 8001 Zürich
Statuten: 27. Mai 2013
Zwe ck: Die Zürcher Kunstgesellschaft ist ein Verein. Sie hat den Zweck, den Sinn für bildende Kunst zu pflegen, in der
Öffentlichkeit das Verständnis für das Kunstschaffen zu heben und die Bestrebungen der Künstlerschaft zu fördern.
Die sen Zweck erreicht sie insbesondere durch den Betrieb des Kunsthauses.
2. NAHESTEHENDE
Stiftung Zürcher Kunsthaus, Zürich
Verein Zürcher Kunstfreunde, Zürich
Einfache Gesellschaft Kunsthaus-Erweiterung, Zürich
Förderstiftung Kunsthaus-Erweiterung, Zürich
3. ANGABEN ÜBER DIE IN DER JAHRESRECHNUNG ANGEWANDTEN GRUNDSÄTZE
Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Vorschriften des Schweizerischen Gesetzes, insbesondere der
Artikel über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung (Art. 957 bis 962 OR) erstellt.
In der Jahresrechnung w urden die nachfolgenden wesentlichen Grundsätze angewendet:
Anlagevermögen:
Investitionsvorhaben (ohne Anschaffungen Kuns t) grösser TCHF 100 werden aktiviert und über die Nutzungsdauer
abgeschrieben. Bei den Anlagen im Bau handelt es sich um das Projekt Erneuerung Kommunikationsanlage.
4. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU POSITIONEN DER BILANZ
Kunstgegenstände beinhalten auch die Bücher und Medien unserer Bibliothek.
in CHF 31.12.15 31.12.14
Verbindlichkeiten gegenüber Pensionskasse 111 377 .25 114 182.90 182.90