Volltext: Ludwig Hilberseimer: Grosstadtbauten (18/19)

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Abb. 19 Wohnhaus 
ANMERKUNGEN 
Das Mietshaus wurde bisher als vom gesamten Stadtorganismus 
unabhängig als selbständiges Gebilde, als Einzelhaus betrachtet 
und behandelt. Dies widerspricht aber völlig seinem Charakter 
als Massenhaus, Denn einem solchen liegen vollkommen andere 
Voraussetzungen zugrunde. Es bedingt den Stadtorganismus und 
wird durch ihn bedingt. Damit wird das Problem des Mietshauses 
wesentlich zu einem Problem des Städtebaues, Die Organisation 
des Stadtplans hat nicht nach den Bedürfnissen der Spekulanten, 
sondern nach den Bedürfnissen der Bewohner zu erfolgen: Fort 
fall aller unliiftbaren Höfe, Besonnung der Räume, Durchlüft- 
barkeit der Wohnungen und Blocks, große Gebäudeabstände, 
Trennung in Wohn- und Verkehrsstraßen, 
Das Raumbedürfnis der Bewohner wird durch den Grundriß 
organisiert,; Notwendig sind Räume zum Wohnen, Schlafen, Wa 
schen und Kochen. Diese nach Zwecken zu trennen, ist vor 
allem für die Kleinwohnung wesentlich. Die bisherige Miets 
wohnung piußte jede beliebige Nutzungsmöglichkeit zulassen, 
entsprach jäber keiner vollkommen. Daher unökonomische 
Raumverwendung, Hier kann nur strikteste Raumdifferenzierung 
nach Zwecken Abhilfe schaffen. Der Mietshausblock I, Abb, 7 
und 20, wurde in seiner Anordnung bedingt durch die Art des 
zu bebauenden Grundstückes, Randbebauung eines schmalen 
Streifens. Höfe offen. Nach der Straße zu. Der Grundriß zeigt 
3 Typen: 2-, 3- und 4-Zimmerwohnungen. Wohnräume ohne 
Differenzierung, Können beliebig verwandt werden.
	        
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