Volltext: Almanach der Freien Zeitung (1918)

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komjmt, v ers ch wunden, aber das Hoheitsrecht ge 
blieben. 
Ein jeder von beiden vererbt das, was ihm ge 
blieben, anf seinen Erstgeborenen: der Junker das 
G-ut, der König das Herrscherrecht. Während aber 
die Eigentumsvererbung vom Standpunkt der gelten 
den Wirtschaftsordnung aus, so lange Eigentum 
und Erbrecht noch bestehen, ganz vernünftig und 
den allgemeinen Anschauungen entsprechend ist, ist 
die Thronvererbung ohne das Substrat des Landes 
eigentums etwas durchaus unvernünftiges und wider 
sinniges geworden: ein Hausbau ohne Fundament, ein 
Kartenhaus, eine Luftkonstruktion, die keinerlei 
historische Unterlage mehr besitzt, die nie eine 
logische Unterlage besessen hat. 
Keine historische Unterlage: denn die Thronerb- 
schaft ist nur als Ausfluß und Begleiterin der Landes- 
erlbschaft entstanden, letztere aber inzwischen weg 
gefallen. 
Keine logische Unterlage: denn die Logik würde 
erfordern, daß der Tüchtigste aus dem Volke zum 
Führer erwählt werde, nicht aber der zufällig von 
einem 1 bestimmten Ehepaar zuerst (Gezeugte. Nicht 
der Erste Beste, sondern der Erste und Beste soll 
Führer des Volkes sein. 
Die Monarchie mit dem Erstgeburtsreoht hat im 
modernen Staatsleben keine Existenzberechtigung 
mehr; sie ist ein mittelalterliches Petrefakt, von dem 
sich alle vorgeschrittenen Völker so schnell wie mög 
lich befreien sollten. 
DIE JUNKER 
(Studie zum Verständnis des Weltkrieges) *) 
von Hermann Fernau. 
(Nummern 1—10, 14. April bis 16. Mai 1917.) 
Seit Kriegsbeginn ist in den Zeitungen aller Länder 
(Deutschland inbegriffen) viel von den „Junkern“ ge 
*) Siehe auch Hermann Fernau, „Das Königstum ist der Krieg“, 
Benteli A. G., Biimpliz-Bern, 1918.
	        
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