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zu Zwerggemeinden verkrüppelt und die Rittergüter
wie Unkraut aus der Erde geschossen. Im bevölkerten
Westen gab es nach der Revolution sozusagen über
haupt keine Rittergüter mehr; der menschenarme
Osten aber zählte neben rund 25,000 Landgemeinden
etwa 15,000 Rittergüter. Diese Entwicklung hatte natür
lich auch scharfe rechtliche Gegensätze geschaffen.
Nun sollte die von Hardenberg eingesetzte Kom
mission die beiden grundverschiedenen Welten ver
söhnen. Höheren Orts war dieser Kommission in
zwischen bedeutet worden, die ostelbischen Rittergüter
nicht anzutasten. Hardenbergs schöne preußische Ge-
meirideordnung erlitt also gleich hier einen empfind
lichen Stoß, denn die Eingemeindung der Rittergüter
wurde untersagt. Im übrigen führte er seine Gemeinde
ordnung so liberal als möglich durch. Die Gemeinde-
initglieder erhielten gleiche Rechte, Freizügigkeit,
Selbständigkeit in der Entscheidung ihrer Angelegen
heiten, Schulzen uüd Schöffen, die staatlich und nicht
mehr gutsherrlich bestallt wurden usw. Die Zwerg
gemeinden des Ostens sollten zu „Samtgemeinden“ ver
einigt und diese wiederum vom „Kreis“ verwaltet
werden. Für die „Kreistage“ sollte das persönliche
Stimmrecht der Rittergutsbesitzer wegfallen, und sie
sollten^ wie das schon in dem oben erwähnten Gen
darmerieedikt gefordert wurde, nicht mehr das Recht
haben, den Landrat vorzuschlagen.
Mit der integralen Durchführung der Stein- und
Hardenbergschen Reformen wäre die Basis des rück
ständigen Feudalismus gebrochen und Preußen von
seinem Krebsschaden befreit worden. Denn so
lächerlich gering auch die Rechte der von Hardenberg
erträumten Volksvertretung sein sollten, die Bahn für
eine fernere freie Entwicklung wäre frei gewesen.
Aber das Junkertum faßte dies sofort als eine Frage
um Sein und Nichtsein auf. Der König selbst hatte,
wie gesagt, einen aufrichtigen Widerwillen gegen
alles, was irgendwie nach Konstitution und Volks
rechten aussah. Die Junker hatten daher leichtes Spiel,
ihm die Bestrebungen des „alten Jakobiners“ Harden
berg als höchst staatsgefährlich hinzustellen. Harden-