Volltext: Almanach der Freien Zeitung (1918)

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Gutebezirke beseitigt und die Gemeindefreiheit be 
gründet hatte. Natürlich waren damit auch die Kom 
munalordnungen von 1850 überflüssig geworden und 
damit wiederum die von der Verfassung vorgesehene 
Grundlage einer ersten Kammer. Und da Preußen das 
Vaterland der Logik ist und man nicht auf halbem 
Wege stehen bleiben kann, so machte man gleich ganze 
Arbeit und hob folglich auch die Bestimmungen über 
die erste preußische Kammer wieder auf. 
So entstand jenes famose Herrenhaus (12. Oktober 
1854), das bis auf den heutigen Tag die Hochburg des 
Junkertums geblieben ist und bis auf den heutigen 
Tag der zivilisierten Welt seine gründliche Verachtung 
aller staatsbürgerlichen Einrichtungen kund und zu 
wissen gibt. In der Verfassungsgeschichte aller Län 
der und Völker ist idieses Herrenhaus ein Unikum. 
Es wird zusammengesetzt (natürlich nicht gewählt) 
erstens aus den Prinzen des königlichen Hauses, zwei 
tens aus erblichen Mitgliedern und drittens aus Mit 
gliedern auf Lebenszeit. Das Ganze ist ein höchst feu 
dales, mittelalterlich-ständisches Possenspiel, dem das 
Volk ehrfürchtig durch dreimal versiegelte Vorrechte 
hindurch Zusehen darf. Was die von Gott und deim 
König berufenen „Herren“ über des Volkes Wohl und 
Wehe beschließen, entspricht alleweil den Absichten 
des Himmels. 
Das Herrenhaus ist so reaktionär, daß es neuer 
dings (März 1917) sogar mit dem ebenfalls reaktionären 
Dreiklassenlandtag in Konflikt geraten ist. Das will 
etwas heißen; denn daß ein Junikerpiarlament einem 
anderen Junkerpiarlament zu viel Liberalität vorwirft, 
das kann nur in Preußen Vorkommen. 
Die Junker unter Wilhelm I. 
Der Prinzregent und nachmalige König Wilhelm I. 
war zwar kein Schwärmer für Mittelalterlichkeit wie 
sein Bruder, aber von einer prinzipiellen Anerkennung 
der modern-bürgerlichen Verfassungsidee war auch 
er weit entfernt. Und wie die Dinge damals (und noch 
heute) in Preußen lagen, so kann nur eine eiserne
	        
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