Volltext: Almanach der Freien Zeitung (1918)

Die bekannten Reden Lloyd Georges und Wilsons 
beanspruchen für das Volk der Serbokroaten und Slo 
wenen bloß das Recht, die Gültigkeit des monströsen 
ös ter r ei ch is ch -u n gar i s ch en Ausgleichs zu streichen 
und im Gefüge der Habsburgermonarchie eine natio 
nale staatliche Einheit zu schaffen aus 'den bisher 
staatsrechtlich getrennten fünf Bestandteilen ihres 
nationalen Bodens, nämlich den slowenischen Landen 
(die übrigens gar in sechs Verwaltungsprovinzen zer 
stückelt sind!), Dalmatien, Kroatien mit Slavonien, 
Batschka mit Banat (der ehemaligen serbischen Woi 
wodschaft) und Bosnien-Herzegowina. Das wäre nichts 
anderes, als jenes Habsburger Jugoslawien, welches 
schon Belevedi in dem kurzen Intervall zwischen Pra 
ger Frieden (1866) und Ausgleich zu schaffen wünschte. 
Das wäre wesentlich noch immer keine Freiheit, 
denn ein solches Jugoslawien bliebe auch weiterhin 
belastet mit jener obenerwähnten Triumviratsgewalt 
(Fleiß des „obersten Sektionschefs“, Befehlskraft des 
Generalstabes und Intrigenmacht des Ministers des 
Aeußern), die das eigentliche Treibräd der Habsburger 
Monarchie war, ist und bleibt. 
Ein wirkliches Selbstbestimmungsrecht hätten die 
Serbokroaten und Slowenen erst dann, wenn ihnen das 
Recht zngestanden würde, nicht nur den österreichiseh- 
ungarischen „Ausgleich“ zu streichen, sondern auch 
das Erbfolgerecht der Habsburger auszulöschen und 
die Souveränität ihres Hauses auf südslawischem na 
tionalem Baden durch Abstimmung nach Gemeinden zu 
tilgen. Also: Selbstbestimmungsrecht ist Uebergewicht 
des Volks willens über Souveränität und Erbfolgerecht 
einer Dynastie. Das ist es, dessen Verbürgung durch 
internationalen Vertrag die Südslawen für sich erringen 
wollen. Nur dadurch wären sie imstande, sich mit 
ihren Volksgenossen in Serbien und Montenegro zu 
vereinigen und diese damit auch nur einigermaßen zu 
entschädigen für die riesenhaften Opfer, die sie auf 
dem Altar gemeinsamer Freiheit gebracht haben. 
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