Volltext: Almanach der Freien Zeitung (1918)

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WAHLMONARCHIE 
von Dr. Hermann Warnemuth. 
(Nummer 6, 2. Mai 1917.) 
Da die Mehrzahl des deutschen Volkes für eine 
Reichsrepublik schwerlich zu haben ist — wenigstens 
gegenwärtig nicht —, so wirld man dem Modus der 
Kaiserwahl besondere Aufmerksamkeit schenken 
müssen. Wir halten etwa folgende Regelung für mög 
lich. Zunächst müßte der jetzige Bundesrat eine andere 
Gestalt annehmen. Er könnte ein „Rat der Fürsten 
und freien Städte“ werden. Bliebe der gegenwärtige 
Besitzstand des Reiches nach dem Kriege unverändert, 
so würden im neuen Bundesrat Sitz und Stimme haben: 
Vier Könige (Preußen, Bayern, Sachsen Württemberg), 
sechs Großherzöge (Baden, Hessen, Mecklenburg- 
Schwerin, Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Strelitz, Ol 
denburg), fünf Herzoge (Braunschweig, Sachsen-Mei 
ningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Göburg und Gotha- 
Anhalt), sieben Fürsten (Schwarzburg - Rudolstadt, 
Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck und Pyrmont, 
Reuß ältere Linie, Reuß jüngere Linie, Schaumburg- 
Lippe, Lippe), drei Bürgermeister (Lübeck, Bremen, 
Hamburg). Würde nach dem Friedensschluß das 
jetzige „Reichsland“ gleichfalls 'deutsches Gebiet 
bleiben, so sollte man daraus zwei vollberechtigte neue 
Bundesstaaten machen, etwa die Republik Elsaß und 
die Republik Lothringen, deren Präsidenten dann 
natürlich auch in den Bundesrat eintreten würden. 
Letzterer hätte also 27 Mitglieder. Aus diesen könnte 
der jeweilige Kaiser oder „Präsident“ gewählt wer 
den, wie die heutige Reichsverfassung das Oberhaupt 
des Bundes bezeichnet. Der Bundesrat würde aus 
seiner Mitte drei Kandidaten für die höchste Würde 
bezeichnen und diese dem Reichstage präsentieren, der 
dann die endgültige Wahl des Reichsoberhauptes vor 
nähme. Es müßte jedes Mitglied des Bundesrates 
wählbar sein, ebensogut ein kleiner Fürst oder Herzog 
wie ein Großherzog oder König, auch der Blirger-
	        
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