Volltext: Almanach der Freien Zeitung (1918)

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das Zeugenverhör fehlt indes vollständig, sowie die 
nachträglichen und letzten Erklärungen der Angeklag 
ten. Aber nichtsdestoweniger ist das, was die Ange 
klagten nach dem vorliegenden Buche ausgesagt haben, 
eine der furchtbarsten Anklagen gegen die Habsburger 
Monarchie und zugleich der beste und augenschein 
lichste Beweis der Unschuld Serbiens. Alle Angeklag 
ten, nämlich Tschabrinovitsch, Prinzip, Grabez, Ilitsch, 
sowie ihre jugendlichen Helfer, alle ohne Ausnahme 
haben erklärt, daß der Entschluß, den Erzherzog zu 
töten, ein Akt ihres persönlichen Willens war; daß sie 
von niemandem, am allerwenigsten von irgendwelchen 
Organen Serbiens dazu bestimmt oder bewogen wur 
den. Die Tat war nach der Idee, sowie nach der Art 
der Ausführung die persönliche Aktion von bosnischen 
Patrioten, die auf diese Weise ihrem unterdrückten 
Volke zu dienen glaubten. Die offiziellen österreichisch 
ungarischen Fabeln von Serbiens Teilnahme fallen so 
mit ins Wasser, und die Menschheit wird, nachdem 
dieser neue Beweis der vorsätzlichen Herbeiführung 
des Krieges seitens der Zentralmächte durch eine 
offiziöse Publikation der Wiener Regierung geliefert 
ist, mit noch größerer Energie auf der absoluten Si 
cherung des künftigen Friedens bestehen müssen. 
Das 'einzige, was man' nicht Serbien, sondern einem 
serbischen Untertan vorwerfen könnte, betrifft das 
Verhältnis eines serbischen Offiziers Tankositsch zu 
den Verschwörern. Von ihm wird wohl behauptet, daß 
er vom geplanten Attentat gewußt und den Atten 
tätern geholfen hätte, Geld und Waffen zu beschaffen. 
Die andere Person, die ■ebenfalls vom Attentat gewußt 
hätte, ist ein Konzipist in der Eisenbahndirektion in 
Belgrad, namens Cigaüovitsch, aber der war ein öster 
reichischer Untertan. Nun die Hauptangeklagten, 
Tschabrinovitsch, Prinzip und Grabez sprechen von 
Tankositsch als von jemandem, der ums Attentat 
wußte und der bereit war, den Attentätern zu helfen, 
sie fügen aber alle ausdrücklich hinzu, daß Tanko 
sitsch keinen Einfluß ausübte auf ihren Entschluß, der 
schon früher gefaßt und ein Akt ihres eigenen Willens 
war. Angenommen aber, daß Tankositsch wirklich ein
	        
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