chertem Werk nachgewiesen durch Hans Rott in «Oberrheinische Kunst,
Vierteljahresberichte der Oberrheinischen Museen, 1926, Schaffhauser
Maler, Bildhauer und Glasmaler des 15. und der ersten Hälfte des 16. Jahr-
hunderts», SS. 201, 206/210, Taf. XCII—XCVI.
Thomas Schmid ist danach 1504 bis 1510 erst Lehrling, dann Geselle des
Malers Wolfgang Vogt in Schaffhausen (tätig um 1485—1519), nach 1512
anscheinend in der Fremde, von 1519 bis 1529 in Schaffhausen als Thomas
Maler, Thomas Glaser, Thomas Schmid urkundlich nachgewiesen mit
städtischen Aufträgen und in Prozeßakten. 1529 wird er aus Schaffhausen
verbannt und erscheint in der Folge in Dießenhofen, Stein am Rhein,
Rheinau. 1542 wird ihm die Rückkehr gestattet mit der Bedingung, «Er,
Thoman, sol ouch sines Muls behutsam sin.» Er stirbt zwischen 1555 und
1560.
Nach Hans Rott gehören ihm die Wandmalereien von 1515 und 1516 im
Abtszimmer des David von Winkelsheim im St. Georgenkloster zu Stein
am Rhein; die mit 1525 zu datierende Fassade des Hauses zum weißen
Adler in Stein am Rhein; das kurz vor 1850 zerstörte Wandgemälde mit
der Rückkehr des verlorenen Sohnes aus den 1520er Jahren im Vorraum
zum Speisesaal im Laienrefektorium des ehemaligen Benediktinerinnen-
klosters zu St. Agnes in Schaffhausen, das in einer Kopie von 1823 über-
liefert ist; die satyrischen Darstellungen mit Datum 1527 im Oberhof zu
Dießenhofen; die für das Rathaus zu Stein am Rhein erstellte Wappen-
scheibe der Stadt Frauenfeld von 1543, jetzt im Historischen Museum
Frauenfeld. Das Tafelbild Kat. Nr. 75 gilt als Spätwerk aus den 1540er
Jahren, es ist um 1925 aus den Fürstlich Hohenzollerschen Sammlungen
in Sigmaringen in münchnerischen Privatbesitz übergegangen. Auf die
Mitarbeit von Ambrosius Holbein an den Fresken im St. Georgenkloster
zu Stein am Rhein neben Thomas Schmid verweist J. Zemp im Jahres-
bericht 1929 der Eidgenössischen Kommission der Gottfried Keller-Stif-
tung, Zürich 1930, S. 5/6.
MITTELDEUTSCH, um 1540, Katalog Nr. 76. Taf. XXXI
TOBIAS STIMMER, Katalog Nr. 79.
Auf dem Blatt Papier in der Hand des Dargestellten eine Widmung an
Bürgermeister und Rat der Stadt St. Gallen.
NORDDEUTSCH, 1474, Katalog Nr. 80, 81. Taf. XXXII
Nicht veröffentlicht. Zuweisung an Westfalen vorgeschlagen, die Tafeln
sind aber eher niedersächsisch, mit Beziehungen zu Lübeck.
NIEDERDEUTSCH, um 1480, Katalog Nr. 82. Taf. XXX!
Nach M. J. Friedländer möglicherweise von einem Nikolaus von Soest,
der einstweilen erst durch die Signatur auf dem Bilde selbst nachgewie-
ci