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Besuchsordnung für das Kunsthaus 
WECHSELNDE AUSSTELLUNG 
Täglich geöffnet von 10—12 und 2—5 Uhr, 
im Winter bis Eintritt der Dämmerung. 
Montag geschlossen. 
ÖFFENTLICHE KUNSTSAMMLUNG 
Täglich geöffnet von 10—12 und 2—5 Uhr, 
im Winter bis 4 Uhr. Montag geschlossen. 
EINTRITT FR. 1.50 
(Eintritt für Schulen und grössere Vereine ermässigt) 
Sonntag Vormittag und Nachmittag und 
Mittwoch Nachmittag Sammlung frei. 
(Eintritt für Ausstellung allein Fr. 1.—) 
Sonntag Nachmittag Ausstellung frei. 
Während der N eueinrichtung der Ausstellung Eintritt für Sammlung 1 Fr. 
Für Mitglieder der Zürcher Kunstgesellschaft ist der Zutritt zu 
Sammlung und Ausstellung während der allgemeinen Besuchszeit frei. 
SAMMLUNG VON GOLDSCHMIEDEARBEITEN 
(im „Landolthaus“) 
Mittwoch und Samstag 2—4, Sonntag 10—12 Uhr, 
Eintritt ausser Eintrittskarte für Kunsthaus Fr. —.20 
Für Mitglieder der Zürcher Kunstgesellschaft frei. 
Am 1. Sonntag des Monats frei. 
An den gesetzlichen Feiertagen bleibt das Kunstbaus geschlossen. 
Die besondern Bestimmungen für Bächtelistag. Sechseläuten=, Oster* 
u. Pfingstmontag u. Stephanstag werden in der Presse veröffentlicht. 
Stöcke, Schirme, Pakete jeder Art sind in der Garderobe abzugeben. 
Gebühr Fr. —.20. 
Kinder haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt. Verboten ist 
das Mitführen von Hunden, das Rauchen, das Photographieren. 
Für den Besuch der BIBLIOTHEK gelten besondere 
Bestimmungen gemäss den Plakaten bei den Eingangstüren.
	        
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