Volltext: Schweizerische Städtebau-Ausstellung Zürich 1928

Die heutige Stadt St. Gallen besteht seit 1918 aus den früheren 
Gemeinden St. Gallen, Tablat und Straubenzell. 
Der Hauptwasserlauf des Stadtgebietes, die Sitter, ist tief und 
steil im Gelände eingegraben und hat deshalb die Siedelung nie 
in grösserem Umfange an seine Ufer gezogen. Die Altstadt liegt 
an der Steinach, einem unbedeutenden, heute überwölbten Bach. 
Wenn auch ein die Siedelung bestimmender Wasserlauf fehlt, so 
sind dafür die Hauptelemente für den Bauorganismus der Stadt 
durch die Geländeformation eindeutig und leicht erkennbar vor- 
gezeichnet. Das schmale Steinachtal bietet nur in seiner Längs 
richtung Entwicklungsmöglichkeiten für geschlossene, intensive 
Ueberbauung. Die südlich und nördlich das Tal abschliessenden 
Höhenzüge sind im allgemeinen ziemlich steil und kommen des 
halb nur für offene Ueberbauung in Frage. Die Hauptverkehrs 
ader verläuft selbstverständlich in der Längsrichtung des Tales. 
Im Osten gabelt sie sich nach beiden Seiten der Steinach, d. h. 
in nördlicher Richtung gegen Arbon und östlich gegen Ror- 
schach. Durch die Einsattelungen der südlichen Höhenzüge füh 
ren Verbindungen zum Appenzellerland, an welche sich früh 
zeitig eine gewisse Umbauung anschloss. 
Bis zum Ende des 18, Jahrhunderts blieb die Stadt fast ganz in 
dem Rahmen, welcher sie seit der ersten Erweiterung vom An 
fang des 15. Jahrhunderts umfasste. 
Die bauliche Entwicklung im 19. Jahrhundert ist bemerkens 
wert. Dank dem Umstande, dass der Talgrund rings um die Alt 
stadt in wenigen Händen und vorwiegend im Besitze der Oef- 
fentlichkeit war, vollzog sich die Stadterweiterung vor der alten 
Umwallung nach weiten Gesichtspunkten und in wohlgeordne 
ter Art. 
Die grossen Grundflächen, welche der Leinwandhandel für das 
Bleichen der Tücher brauchte, wurden zu anderweitiger Ver 
wendung frei, als im 18. Jahrhundert an dessen Stelle die Stik- 
kerei-Industrie getreten war. Sie boten vorzügliche Baugelegen 
heiten. Glücklicherweise wurden sie aber von den weitblicken 
den Besitzern nicht einer planlosen Ausnützung überlassen, son 
dern mit Bauvorschriften belegt, die in ihrer Auswirkung heute 
noch wohltuend bemerkbar sind.
	        
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