Volltext: Schweizerische Städtebau-Ausstellung Zürich 1928

denbesitzrechtes vor allem in der Parzellierung des städtischen 
Bodens erkennbar. Diese Parzellierung findet man in fast allen 
Städten gleichartig durchgeführt, sie ist die eigentliche Grund 
lage für die Entwicklung unserer Städte. 
Mit einem Schlag hat die Revolution die Verbindung zwischen 
Grundbesitz und öffentlicher Hand, jenem Erbstück geistlicher 
und weltlicher Herrschaften, aufgehoben. Sie hat neben die öf 
fentliche Macht das Recht des privaten Grundbesitzes gestellt. 
Obschon dies Recht geteilt war in viele Einzelbesitzrechte, er 
hielt der Bodenbesitz doch eine Macht durch die Stärke der ge 
meinsamen Interessen. Mit dem Augenblick, da die Städte be 
gannen sich zu erweitern, stiessen die Gemeindeinteressen auf 
den Widerstand des privaten Grundbesitzes, der seiner Natur 
nach sich für die städtischen Probleme nicht interessieren konnte: 
er musste alle Fragen unter dem Gesichtspunkt des Eigennutzens 
betrachten. 
Die städtischen Verwaltungen hatten nun aber für die Gesamt 
heit der Bürgerschaft zu handeln, sie hatten die Stadterweite 
rung zu organisieren und waren dadurch gezwungen, die als un 
verletzlich proklamierten privaten Rechte an den Grund und 
Boden einzuschränken im Interesse der Oeffentlichkeit. Diese 
Einschränkung in der Ausübung des privaten Eigentumsrechtes 
auf städtischem Boden war um so notwendiger, als im selben Zeit 
punkt, da die neuen Freiheiten und Verfügungsrechte über den 
Grund und Boden ausgegeben wurden, gleichzeitig das zunft 
gebundene Handwerk seine jahrhundertealten Traditionen löste. 
Für den privaten Grundeigentümer standen nun alle Möglich 
keiten offen, gute und schlechte, wenn er seinen Besitz auswirken 
wollte.Was durch Gebrauch vonTraditionen geheiligt war, hatte 
keine Geltung mehr. Allen möglichen Praktiken standen Tür 
und Tor offen. Im XIX. Jahrhundert wurden Quartiere gebaut, 
die auf ganz anderes ausgingen, als auf den Dienst für die Allge 
meinheit. Man kann sogar feststellen, dass in dem Augenblick, da 
die Städte von den beengenden Mauern befreit wurden, da sie 
sich frei hätten entwickeln können auf den noch unüberbauten 
Aussengebieten, dass im selben Moment eine neue Beschränkung 
auftrat, dass die neuen Quartiere noch dichter gebaut wurden
	        
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