Volltext: Schweizerische Städtebau-Ausstellung Zürich 1928

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Stadt sich vernunftgemäss entwickelt ohne vorbestimmte künst 
lerische Marschroute. 
Die Nutzung von Grund und Boden dagegen bestimmt sich nicht 
durch natürliche Gesetze, sie ist gut oder schlecht, je nachdem 
öffentliche oder private Wünsche zur Geltung kommen, ob das 
Interesse des privaten Grundbesitzes oder ob die Notwendig 
keiten des städtischen Gemeinwesens den Gang der Entwicklung 
diktieren. Ungehemmte Freiheiten, ein schrankenloses Sichaus- 
wirken privater Wünsche und Notwendigkeiten müsste die ent 
setzlichsten Auswirkungen zeigen. Es handelt sich also darum, 
genau die Grenzen zu bestimmen, bis zu denen der einzelne über 
seinen im Bereich der Stadtentwicklung liegenden Grund und 
Boden verfügen darf. 
Man hat lange geglaubt, dass es für die rationelle Entwicklung 
eines neuen Quartiers genüge, dieVerkehrslinien festzulegen und 
das Terrain der zukünftigen Haupt- wie Nebenstrassen als un 
überbaubar zu erklären. Bis heute hat man an der Meinung fest- 
gehalten, dass es genüge, Baugesetze zu erlassen mit der Bestim 
mung der maximalen Bebauungshöhe für die verschiedenen städ 
tischen Lagen, sowie mit der Bestimmung des Prozentsatzes an 
überbaulicher Fläche für die sich ergebenden Parzellen. 
Gewiss sind derartige Verfügungen notwendig; sie bilden eine 
erste und notwendige Beschränkung des freien Verfügungsrech 
tes über das Privateigentum. Aber ihre Starrheit wird in vielen 
Fällen geradezu zu einem Hemmnis der gesunden Entwicklung. 
Die vorsorglichen Massnahmen, die man einige Jahre zum vor 
aus zu treffen hat, begegnen später, wenn sie zur Durchführung 
gelangen, oft ganz veränderten Verhältnissen: Die Entwicklung 
einer Stadt hat oft ihre kapriziösen Seiten, sie bevorzugt manch 
mal Gebiete, für die noch keine Pläne aufgestellt worden sind, 
während andererseits Gebiete mit bis ins einzelne ausgearbeite 
tem Strassennetz lange Zeit auf die Bebauung zu warten haben. 
Dann sind auch die Gesichtspunkte, unter denen Erweiterungs 
pläne auf gestellt werden, einem steten Wechsel unterworfen; ge 
rade heute verändern sich diese Auffassungen ausserordentlich 
rasch. Die Baugesetze wie die Strassenpläne der Erweiterungsge 
biete müssen also eine gewisse Elastizität besitzen, damit die Be
	        
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