Volltext: Schweizerische Städtebau-Ausstellung Zürich 1928

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hörden in der Lage sind, innerhalb des zum Voraus festgesetzten 
Rahmens die durch die neu eintretenden Verhältnisse diktierten 
Aenderungen zu gestatten. 
Wenn man die Erweiterung einer Stadt wirklich vernunftsgemäss 
und wirtschaftlich durchführen wollte, so müsste man nicht nur 
darüber verfügen können, wie und wo gebaut werden soll — 
auch der Zeitpunkt der Ueberbauung müsste bestimmt werden 
können, der Zeitpunkt, in dem das bisher landwirtschaftlich ge 
nutzte Gebiet zum städtischen Gebiet wird. Man würde dann 
alles Interesse auf einige wenige bestimmte Punkte richten, die 
eine verhältnismässig rasche Entwicklung erlauben, an Stelle der 
heute gegebenen Zersplitterung auf die ganze Peripherie der 
Stadt. Man würde dann in verhältnismässig kurzer Zeit, mit 
verhältnismässiger Sicherheit der Vorausbestimmung und mit 
der grössten Aussicht auf eine wirklich gesunde Entwicklung die 
neuen Quartiere projektieren. 
Man käme damit auf eine doppelte Beschränkung des Verfü 
gungsrechts über das Privateigentum; einmal würde der Zeit 
punkt bestimmt werden, der die Ausübung dés Rechtes zum 
Bauen gestattet, und zweitens würden die Bedingungen festge 
legt, unter welchen dies Recht ausgeübt werden darf. Wenn man 
eine derartige Stadterweiterungspolitik durchführen könnte, 
brauchte man nicht mehr auf lange Zeit hinaus Pläne und ge 
setzliche Bestimmungen für ein Neuquartier festzulegen, man 
könnte damit zuwarten bis zu dem Moment, wo das Recht der 
Ueberbauung für ein bestimmtes Gebiet ausgesprochen wird. 
Noch ist die öffentliche Meinung nicht so weit vorbereitet, als 
dass den Behörden derart weitgehende Verfügungsrechte über 
den privaten Grundbesitz eingeräumt werden könnten. Es bleibt 
also nichts anders übrig, als andere Wege zu suchen, die von den 
Behörden beschritten werden können. 
Die täglich neu entstehenden Schwierigkeiten zwischen öffent 
lichen Bedürfnissen und privatem Grundbesitz, die immer wie 
der die Ausführung der besten Pläne durchkreuzen können, wer 
den in den Hintergrund gedrängt durch eine systematische und 
allmähliche Verwandlung des privaten Grundbesitzes in öffent 
liches Grundeigentum. Damit werden auch die neuen Schwierig
	        
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