Volltext: Schweizerische Städtebau-Ausstellung Zürich 1928

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Räume aus der Eigenart der natürlichen Bodenbeschaffenheit 
mit altem Baumbestand und besonderer Vegetation. Wälder, 
Waldwiesen und Tobel sind Teile davon. Auf die Freihaltung 
der Fluss- und Seeufer braucht kaum hingewiesen zu werden, 
allerdings unter dem Vorbehalt, dass an geeigneten Stellen Ge 
bäudegruppen zuzulassen sind, die unter Umständen direkt aus 
dem Wasser aufsteigen. In diesem Punkte könnte öfters durch 
höhere Auswertung der Möglichkeiten bei der Quaigestaltung 
eine bessere Abwechslung erzielt werden. Die Freihaltung be 
deutender Aussichtspunkte und ihre Verbindung durch Fiöhen- 
promenaden sind weitere Programmpunkte des Grünflächen 
planes. Es ist selten, dass nicht von Natur aus vorgezeichnete 
Grünzonen vorhanden sind. Je nach der Stadtlage am Ende 
eines Seebeckens, am Austritt eines Tales in die Ebene, an einem 
Flusslaufe, auf einer vorgeschobenen Kuppe, oder auf flachem 
Gelände ergeben sich für die Freiflächen verschiedene Grund 
lagen und Bindungen zwischen Stadt und Umgebung. Die 
Schönheit eines Stadtbildes in einem Talkessel z. B. basiert zu 
einem grossen Teil auf der natürlichen Einbettung der Stadt 
zwischen den bewaldeten, grünen Fiöhenzügen und es ist in die 
sem Falle, um die Waldkontur nicht zu überschneiden, vor dem 
Waldsaum eine genügend breite Grünfläche der Bebauung zu 
entziehen. 
Möglichst im Anschluss an die vorhandenen Grünflächen han 
delt es sich um Festlegung eines zusammenhängenden Netzes 
von Grünverbindungen. Die Baugebiete sind im engem und 
weitern Sinne in Grünflächen einzubetten, die gestatten, im 
Grünen von und nach den Arbeitsstellen zu gelangen. Die An 
lagen für die Körperkultur nehmen heute mit Recht einen brei 
ten Raum davon ein. Seebäder, Strandbäder, Anlagen für die 
Ermöglichung der verschiedensten Leibesübungen im Freien, 
Spiel- und Kampfplätze aller Art setzen sich durch. Unter Be 
rücksichtigung der Bevölkerungsdichtigkeit und der in Betracht 
zu ziehenden Einzugsgebiete erfolgt eine systematische Aus 
scheidung der Spiel- und Sportplätze. Das im Wurfe liegende 
deutsche Spielplatzgesetz fordert mindestens 3 nr nutzbare 
Spielfläche auf den Kopf der Bevölkerung. Im Generalbebau
	        
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