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Räume aus der Eigenart der natürlichen Bodenbeschaffenheit
mit altem Baumbestand und besonderer Vegetation. Wälder,
Waldwiesen und Tobel sind Teile davon. Auf die Freihaltung
der Fluss- und Seeufer braucht kaum hingewiesen zu werden,
allerdings unter dem Vorbehalt, dass an geeigneten Stellen Ge
bäudegruppen zuzulassen sind, die unter Umständen direkt aus
dem Wasser aufsteigen. In diesem Punkte könnte öfters durch
höhere Auswertung der Möglichkeiten bei der Quaigestaltung
eine bessere Abwechslung erzielt werden. Die Freihaltung be
deutender Aussichtspunkte und ihre Verbindung durch Fiöhen-
promenaden sind weitere Programmpunkte des Grünflächen
planes. Es ist selten, dass nicht von Natur aus vorgezeichnete
Grünzonen vorhanden sind. Je nach der Stadtlage am Ende
eines Seebeckens, am Austritt eines Tales in die Ebene, an einem
Flusslaufe, auf einer vorgeschobenen Kuppe, oder auf flachem
Gelände ergeben sich für die Freiflächen verschiedene Grund
lagen und Bindungen zwischen Stadt und Umgebung. Die
Schönheit eines Stadtbildes in einem Talkessel z. B. basiert zu
einem grossen Teil auf der natürlichen Einbettung der Stadt
zwischen den bewaldeten, grünen Fiöhenzügen und es ist in die
sem Falle, um die Waldkontur nicht zu überschneiden, vor dem
Waldsaum eine genügend breite Grünfläche der Bebauung zu
entziehen.
Möglichst im Anschluss an die vorhandenen Grünflächen han
delt es sich um Festlegung eines zusammenhängenden Netzes
von Grünverbindungen. Die Baugebiete sind im engem und
weitern Sinne in Grünflächen einzubetten, die gestatten, im
Grünen von und nach den Arbeitsstellen zu gelangen. Die An
lagen für die Körperkultur nehmen heute mit Recht einen brei
ten Raum davon ein. Seebäder, Strandbäder, Anlagen für die
Ermöglichung der verschiedensten Leibesübungen im Freien,
Spiel- und Kampfplätze aller Art setzen sich durch. Unter Be
rücksichtigung der Bevölkerungsdichtigkeit und der in Betracht
zu ziehenden Einzugsgebiete erfolgt eine systematische Aus
scheidung der Spiel- und Sportplätze. Das im Wurfe liegende
deutsche Spielplatzgesetz fordert mindestens 3 nr nutzbare
Spielfläche auf den Kopf der Bevölkerung. Im Generalbebau