Volltext: Schweizerische Städtebau-Ausstellung Zürich 1928

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Erbbaurecht—Terrain avec droit de superficie 
Maßstab i : 10,000. 
In öffentlichem Besitz befindliche Terrains zum Zwecke der Ueberbauung 
verpachtet: entspricht der nach germanischem Recht möglichen und üblichen 
Nutzung des Grund und Bodens. Der Boden gehört der Allgemeinheit und 
ist unveräusserlich. 
Der Plan verzeichnet die seit Einführung des Schweizerischen Zivilgesetz 
buches durchgeführten Verpachtungen. 
Charakteristische Strassenprofile 
in Ansicht und Querschnitt, zur Veranschaulichung der Auswirkung von 
Bauregiementen. 
Fliegerbild - Vue prise d'avion 
ermöglicht eine rasche und zuverlässige Uebersicht. Dokument und Arbeits 
instrument gleichzeitig. 
ZWEITE ABTEILUNG 
Als Ergänzung der systematisch dargestellten Grundlagen der zehn Ge 
meinwesen sind von den verschiedenen Städten Projekte und Ausführungen 
dargestellt, die über die Auswirkung der Bodenpolitik, Bebauungspläne, ßau- 
reglemente und Verkehrspolitik orientieren. 
SAAL VII 
BASEL 
Beispiel einer Altstadtsanierung 
Sanierung der Greifengasse 
Die im alten Strassennetz als einfache 9 m breite Querstrasse angelegte 
Greifengasse wurde 1220 durch den Bau der Rheinbrücke zur Brücken- und 
Hauptstrasse und hatte einem immer stärker werdenden Verkehr zu dienen. 
Im Jahre 1920 endlich wurde ihre einseitige Verbreitung auf 18 m be 
schlossen und begonnen. Ein Wettbewerb lieferte die Unterlagen für die 
Bauvorschriften, die nun eine durchlaufende Gurt-, Hauptgesims- und 
Dachhöhe vorschrieben. Durch Zonenexpropriation wurden die anliegenden 
Grundstücke in öffentlichen Besitz gebracht, neu aufgeteilt und wieder an 
Private verkauft. Innerhalb drei Jahren war die Erweiterung der östlichen 
Hälfte der Strasse durchgeführt, die Sanierung der zweiten Hälfte ist in 
Angriff genommen. 
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