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Erbbaurecht—Terrain avec droit de superficie
Maßstab i : 10,000.
In öffentlichem Besitz befindliche Terrains zum Zwecke der Ueberbauung
verpachtet: entspricht der nach germanischem Recht möglichen und üblichen
Nutzung des Grund und Bodens. Der Boden gehört der Allgemeinheit und
ist unveräusserlich.
Der Plan verzeichnet die seit Einführung des Schweizerischen Zivilgesetz
buches durchgeführten Verpachtungen.
Charakteristische Strassenprofile
in Ansicht und Querschnitt, zur Veranschaulichung der Auswirkung von
Bauregiementen.
Fliegerbild - Vue prise d'avion
ermöglicht eine rasche und zuverlässige Uebersicht. Dokument und Arbeits
instrument gleichzeitig.
ZWEITE ABTEILUNG
Als Ergänzung der systematisch dargestellten Grundlagen der zehn Ge
meinwesen sind von den verschiedenen Städten Projekte und Ausführungen
dargestellt, die über die Auswirkung der Bodenpolitik, Bebauungspläne, ßau-
reglemente und Verkehrspolitik orientieren.
SAAL VII
BASEL
Beispiel einer Altstadtsanierung
Sanierung der Greifengasse
Die im alten Strassennetz als einfache 9 m breite Querstrasse angelegte
Greifengasse wurde 1220 durch den Bau der Rheinbrücke zur Brücken- und
Hauptstrasse und hatte einem immer stärker werdenden Verkehr zu dienen.
Im Jahre 1920 endlich wurde ihre einseitige Verbreitung auf 18 m be
schlossen und begonnen. Ein Wettbewerb lieferte die Unterlagen für die
Bauvorschriften, die nun eine durchlaufende Gurt-, Hauptgesims- und
Dachhöhe vorschrieben. Durch Zonenexpropriation wurden die anliegenden
Grundstücke in öffentlichen Besitz gebracht, neu aufgeteilt und wieder an
Private verkauft. Innerhalb drei Jahren war die Erweiterung der östlichen
Hälfte der Strasse durchgeführt, die Sanierung der zweiten Hälfte ist in
Angriff genommen.
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