Volltext: Schweizerische Kunst-Ausstellung in Zürich 1850

Reglement. 
8. 1. Die Ausstellung beginnt den 21. Juli und dauert 
bis und mit dem 18. August; es bleibt dieselbe an den Wochen 
tagen Vormittags von 9 
Uhr, Nachmittags von 2 — 6 Uhr, 
8 
und an den Sonntagen von 10 —12 Uhr, sowie von 3 — 6 Uhr 
geöffnet. 
2. Der Eintrittspreis ist aus 4 Batzen für die Per 
son, Sonntag Nachmittags sowie Freitag Vor- und Nachmittags 
jedoch auf 2 Batzen festgesetzt. 
§. 3. ES werden persönliche Abonnements karten für 
die ganze Dauer der Ausstellung zu 16 Batzen abgegeben. 
8. 4. Akt ien d e r g e m e i n sch a ft li ch e n schweizerischen 
Kunstverloosung werden tut Ansstellungslokale zu 5 Schweizer 
franken verkauft, 
erhalten die Theilnehmer 
Eremplar des Vereinsblattes. Die hiefür bestellte Auswahlskom- 
mission wird nach Maßgabe der unterschriebenen Beiträge die in die 
Verloosung aufzunehmenden Gegenstände bezeichnen. Die Ziehung 
geschieht im Laufe des Herbstes nach vollendetem Turnus der Aus 
stellung. 
8.5. Die Preise der zu verkaufenden Kunstwerke 
finden sich in Schweizerfranken angegeben (der Fünffrankenthaler
	        
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