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§.5. Die Preise der zu verkaufenden Kunst
werke finden sich im Kataloge verzeichnet (der
Fünffrankenthaler zu 35 Batzen, der Brabanterthaler
zu 40 Batzen, der Reichsgulden zu 15 Batzen ge
rechnet). Ankäufe werden mit dem Kassier der
Ausstellung abgeschlossen und an diesen für Rech
nung der Künstler bezahlt. Der verkaufte Gegen
stand kann aber erst nach Beendigung der Ausstel
lung von derselben zurückgezogen werden.
§. 6. Es werden sich jeweilig ein oder zwei
Mitglieder der Künstlergesellschaft als Saal auf
seh er im Lokale befinden, an welche sich die
Besucher in allen Anliegen wenden mögen.
Berühren der Kunslgegenslände sowie das Rau
chen sind verboten, Stöcke und Schirme werden
heim Eingänge abgegeben. Hunde dürfen nicht
mitgehrachl werden.
Bemerkung. Alle Gegenstände, deren Manier nicht angegeben
ist, sind in Oel gemalt.