Volltext: Kataloge von Ausstellungen der Künstler-Gesellschaft Zürich 1847-1866

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§.5. Die Preise der zu verkaufenden Kunst 
werke finden sich im Kataloge verzeichnet (der 
Fünffrankenthaler zu 35 Batzen, der Brabanterthaler 
zu 40 Batzen, der Reichsgulden zu 15 Batzen ge 
rechnet). Ankäufe werden mit dem Kassier der 
Ausstellung abgeschlossen und an diesen für Rech 
nung der Künstler bezahlt. Der verkaufte Gegen 
stand kann aber erst nach Beendigung der Ausstel 
lung von derselben zurückgezogen werden. 
§. 6. Es werden sich jeweilig ein oder zwei 
Mitglieder der Künstlergesellschaft als Saal auf 
seh er im Lokale befinden, an welche sich die 
Besucher in allen Anliegen wenden mögen. 
Berühren der Kunslgegenslände sowie das Rau 
chen sind verboten, Stöcke und Schirme werden 
heim Eingänge abgegeben. Hunde dürfen nicht 
mitgehrachl werden. 
Bemerkung. Alle Gegenstände, deren Manier nicht angegeben 
ist, sind in Oel gemalt.
	        
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