Reglement.
§. 1. Die Ausstellung ist vom 18. Mai an
täglich Morgens von 9 — 12 Uhr, und Nachmittags
von 2 — 6 Uhr, an den Sonntagen von 10—12 und
von 3 — 6 Uhr geöffnet.
§• 2. Der Eintritt kostet 4 Batzen für die
Person, doch ist derselbe Sonntags Nachmittag,
sowie Freitags Vor- und Nachmittag zu 2 Batzen
gestattet.
§. 3. Es werden persönliche Ahonnements-
karten für die ganze Dauer der Ausstellung zu
16 Batzen ausgegeben.
§.4. Die Preise der zu verkaufenden Kunst
werke finden sich im Kataloge verzeichnet (der
Fünffrankenthaler zu 35 Batzen, der Brabanterthaler
zu 40 Batzen, der Reichsgulden zu 15 Batzen ge
rechnet). Für die aus dem Auslande gesandten
Arbeiten wird bei dem Verkaufe der Eingangszoll
noch hinzugerechnet. — Ankäufe werden mit dem
Kassier der Ausstellung abgeschlossen und an die
sen für Rechnung der Künstler bezahlt. Der ver