Volltext: Kataloge von Ausstellungen der Künstler-Gesellschaft Zürich 1847-1866

Reglement. 
§. 1. Die Ausstellung ist vom 18. Mai an 
täglich Morgens von 9 — 12 Uhr, und Nachmittags 
von 2 — 6 Uhr, an den Sonntagen von 10—12 und 
von 3 — 6 Uhr geöffnet. 
§• 2. Der Eintritt kostet 4 Batzen für die 
Person, doch ist derselbe Sonntags Nachmittag, 
sowie Freitags Vor- und Nachmittag zu 2 Batzen 
gestattet. 
§. 3. Es werden persönliche Ahonnements- 
karten für die ganze Dauer der Ausstellung zu 
16 Batzen ausgegeben. 
§.4. Die Preise der zu verkaufenden Kunst 
werke finden sich im Kataloge verzeichnet (der 
Fünffrankenthaler zu 35 Batzen, der Brabanterthaler 
zu 40 Batzen, der Reichsgulden zu 15 Batzen ge 
rechnet). Für die aus dem Auslande gesandten 
Arbeiten wird bei dem Verkaufe der Eingangszoll 
noch hinzugerechnet. — Ankäufe werden mit dem 
Kassier der Ausstellung abgeschlossen und an die 
sen für Rechnung der Künstler bezahlt. Der ver
	        
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