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wähl, alsdann derjenige des zweilniedrigsten u.s. f.
Für diejenigen Gewinner, welche am Schlüsse der
Ausstellung ihre Auswahl nicht bezeichneten, wählt
das Ausstellungs - Comitt*.
§. 3. Für den Fall, dass der Werth der aus
gewählten Kunstgegenstände den Betrag der be
treffenden Gewinnste nicht erreicht, kann aus einer
Mappe, welche kleinere Aquarellen und Skizzen
lebender Künstler enthält, noch weitere Auswahl
getroffen werden, bis sich der Unterschied aus
gleicht. Uebertrifft hingegen der Werth der aus
gewählten Kunstgegenstände den Betrag eines Ge
winnsles, so vergütet derBetreffende den Ueberschuss
sogleich dem Kassier der Ausstellung,
Es wird dagegen kein Ueberschuss des Gewinn-
stes über den Werth des ausgewählten Kunstgegen
standes aushinbezahlt, sondern es werden diese,
wenn sich solche ergeben sollten, als Saldo für die
nächste Zürcherische Ausstellung bestimmt.
Bemerkung-. Alle Gegenstände, deren Manier nicht angegeben
ist, sind in Oel gemalt.