Volltext: Kataloge von Ausstellungen der Künstler-Gesellschaft Zürich 1847-1866

Heglemeiil und Anzeige, 
betreffend die Kunstverloosuny und den Verkauf 
der Bilder. 
§. 1. Die Ausstellung ist vorn 15. August 
an täglich Vormittags von 9 — 12 Uhr und Nach 
mittags von 2—6 Uhr, an den Sonntagen.von 10—12, 
sowie von 3 — 6 Uhr geöffnet. Der Eintritts 
preis ist auf 60 Centimes für die Person, Sonntag 
Nachmittags jedoch auf 30 Cents, festgesetzt. Es 
werden persönliche Abonnements karten für die 
ganze Dauer der Ausstellung zu 2Frkn. abgegeben. 
§. 2. Die Actien der Kunstverloosung werden 
zu 6 Franken verkauft. Der ganze Actienhelrag 
wird in so viele Gewinnste getheilt, dass auf 50 Ac 
tien ein Treffer fällt, der geringste Gewinn, lOOFrkn., 
der grösste 500 Frkn. beträgt, und die übrigen sich 
zwischen denselben gleichrnässig vertheilen. 
Wer einen Treffer gewinnt, kann sich bis zu 
dessen Betrag unter den ausgestellten Arbeiten 
lebender Künstler nach eigenem Geschmacke ein 
oder mehrere Bilder als Eigenthum auswählen. 
Diese Wahl kann auch für einen höheren Werth, 
als der Gewinn beträgt, getroffen werden, indem 
der Betreffende den Ueberschuss beifügt. 
Die Ausloosuug findet Anfangs der letzten Aus 
stellungswoche statt und wird jedem Gewinner eine 
bestimmte Zeitfrist anberaumt, innerhalb weicher 
derselbe seine Auswahl zu treffen hat. Der Ge
	        
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