Heglemeiil und Anzeige,
betreffend die Kunstverloosuny und den Verkauf
der Bilder.
§. 1. Die Ausstellung ist vorn 15. August
an täglich Vormittags von 9 — 12 Uhr und Nach
mittags von 2—6 Uhr, an den Sonntagen.von 10—12,
sowie von 3 — 6 Uhr geöffnet. Der Eintritts
preis ist auf 60 Centimes für die Person, Sonntag
Nachmittags jedoch auf 30 Cents, festgesetzt. Es
werden persönliche Abonnements karten für die
ganze Dauer der Ausstellung zu 2Frkn. abgegeben.
§. 2. Die Actien der Kunstverloosung werden
zu 6 Franken verkauft. Der ganze Actienhelrag
wird in so viele Gewinnste getheilt, dass auf 50 Ac
tien ein Treffer fällt, der geringste Gewinn, lOOFrkn.,
der grösste 500 Frkn. beträgt, und die übrigen sich
zwischen denselben gleichrnässig vertheilen.
Wer einen Treffer gewinnt, kann sich bis zu
dessen Betrag unter den ausgestellten Arbeiten
lebender Künstler nach eigenem Geschmacke ein
oder mehrere Bilder als Eigenthum auswählen.
Diese Wahl kann auch für einen höheren Werth,
als der Gewinn beträgt, getroffen werden, indem
der Betreffende den Ueberschuss beifügt.
Die Ausloosuug findet Anfangs der letzten Aus
stellungswoche statt und wird jedem Gewinner eine
bestimmte Zeitfrist anberaumt, innerhalb weicher
derselbe seine Auswahl zu treffen hat. Der Ge