Volltext: Kataloge von Ausstellungen der Künstler-Gesellschaft Zürich 1847-1866

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Berühren der Kunstgegenstände, sowie das 
Rauchen sind verboten. Stöcke und Schirme wer 
den beim Eingänge abgegeben. Hunde dürfen nicht 
raitgebracht werden. 
Bemerkung. Die Namen der Eigentümer der ausgestellten 
Kunstwerke sind immer unter denselben in ( ) angegeben.
	        
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