Volltext: Kataloge von Ausstellungen der Künstler-Gesellschaft Zürich 1847-1866

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aufmerksamen Beschauer vollständig überzeugen. 
Die Ausloosung wird nach Schluss der Ausstellung 
vorgenommen. Der Ertrag dieser Verloosung fällt 
der hinterlassenen Wittwe des Künstlers zu, die Ko 
sten derselben trägt die Künsllergesellschaft. 
(Bilder, bei denen keine Manier angegeben ist, sind Oelgemälde.)
	        
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