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aufmerksamen Beschauer vollständig überzeugen.
Die Ausloosung wird nach Schluss der Ausstellung
vorgenommen. Der Ertrag dieser Verloosung fällt
der hinterlassenen Wittwe des Künstlers zu, die Ko
sten derselben trägt die Künsllergesellschaft.
(Bilder, bei denen keine Manier angegeben ist, sind Oelgemälde.)