.- 11 schaft hinauszugreifen, so sind dabei immerhin die Grenzen der Ausführungsmöglichkeit innezuhalten und es ist ferner zu beachten, dass für die zunächst auszuführenden Bauten jedenfalls nur das der Gesellschaft gehörende Terrain (mit eventuellem Einschluss der Wiese des Herrn Stadler-Vogel und des kleinen daran an- stossenden Gemüsegärtchens) in Betracht kommen kann. Es ist Aufgabe der Projektbearbeitung, bei einer rationellen Bauanlage, möglichst viel Ausstellungsraum zu schaffen. Die Künstlergesellschaft beabsichtigt, einen den gegenwärtigen Raumbedürfnissen entsprechenden "Teil der zu projektirenden Bauten in allernächster Zeit auszuführen, und es kann hiefür eine Bausumme von ca. Fr. 100,000 in Aussicht genommen werden. In den Projekten ist als gegenwärtiges Raumbedürfnis zu berücksichtigen : a) Für Sammlungszwecke: Ein Oberlichtsaal, mit einer dem vorhandenen Öberlichtsaal entsprechenden Grundfläche (ca. 130 m“) bei mindestens 8 m, Breite. dem Zwei kleinere, gut beleuchtete Säle, zusammen mit einer grösseren Saale entsprechenden Grundfläche. Heizbarkeit ist für diese drei Säle nicht absolut erforderlich. b) Für Ausstellungszwecke: Ein Saal von mindestens 160 m? Grundfläche, oder zwei kleinere Säle, von je mindestens 80 m®, mit Oberlicht. Diese Räume sollen später auch Sammlungszwecken. dienen können; sie sollen heizbar und von der Strasse aus am leichtesten zugänglich sein. c) Für Betriebszwecke : Ein gutgelegener geräumiger Packraum und eine Abtritt- anlage. Auf Gewinnung von Nebenräumen, welche nicht die für Ausstellungszwecke erforderliche gute Beleuchtung haben, wird gar kein Wert gelegt. Ebenso ist eine Erweiterung oder Bereicherung der Gesell- schaftsräume zur Zeit nicht Bedürfnis, und es wird daher ein