30 hat !/z2o der Mitglieder das Recht der Einsprache. Wird die Auflösung beschlossen, so fällt alles Eigentum der Stadt zu, die es verwaltet, bis sich wieder eine Gesellschaft mit ähnlichem Zweck gebildet hat. Dies sind im wesentlichen die Grundsätze des neuen Organi- sationsstatuts, das Ihnen so bald als möglich vollständig im Druck zugestellt werden wird. Sie werden uns das Zeugnis hoffentlich nicht versagen, dass wir uns allseitig mit gutem Willen bemüht haben, den Freunden der alten Künstlergesellschaft und ihres mehr intimen Charakters den Übergang zu den neuen Verhält- nissen zu erleichtern , aber auch den nach einem bewegtern Leben und regerer Tätigkeit mit grössern Mitteln verlangenden Elementen Spielraum für die Entfaltung ihres Tatendrangs zu lassen. Es versteht sich von selbst, dass die neue Gesellschaft eine ganz andere finanzielle Basis erhält, als unser bisheriger Ver- band. Wenn wir auf eine Mitgliederzahl von 800—1000 Mit- yliedern zählen dürfen, so fliessen für die Zwecke der Gesell- schaft ganz andre Einnahmen herbei; aber mit der Erstellung eines neuen Kunstgebäudes und dem Bedürfnis einer Mehrzahl von salarirten Angestellten wachsen auch die Ausgaben in noch höherem Masse und es wird kaum möglich sein, wie es uns in den letzten Jahren gelungen ist, die beiden Seiten der Bilanz gegen einander auszugleichen, wenn uns die Opferwilligkeit der hiesigen Kunstfreunde nicht neben den Mitteln für den Bau eines neuen Kunstgebäudes auch noch einen Betriebsfond darbietet, dessen Zinsen sich als Öl auf die bedrohliche Brandung der Passiv-Seite giessen lassen. Der Vorstand wagt es nicht, sich über die Wahrscheinlichkeit der Mittelbeschaffung auszusprechen, aber er hofft wenigstens, dass der gute Mut unserer Optimisten nicht zu schanden werde. Das Büdget, welches beim Beginn der Verhandlungen von der dazu bestellten Kommission als Weg- leitung entworfen worden und in seinem Ausgabenteil jedenfalls nicht zu hoch gegriffen ist, lautet wie folgt: