222 auf einer Postkarte vermerkte, der Herr Anwalt wolle ihn offenbar nicht verstehen, der Fall sei doch sonnen klar, da schrieb dieser Charge zurück, er bedaure un endlich, mitteilen zu müssen, dass ohne einen weiteren Vorschuss von hundert Franken die Sache zu einem guten Ende kaum werde geführt werden können. Herr Farolyi gab den Rat, die Verteidigung doch selbst zu führen und auf den Advokaten überhaupt zu verzichten. Und auch Fräulein Lena erbot sich, für die Sittliche Minderwertigkeit der Klägerinnen eine eidesstattliche Versicherung zu riskieren. Aber Jenny wurde doch immer nervöser. „Was machst du nun, Max?“ fragte sie ernstlich besorgt, als Max von Farolyi zurückkam. „Was mach’ ich? Verteidige mich selbst.“ Und er nahm Feder und Papier zur Hand und be gann die Verteidigungsschrift aufzusetzen. Die Feder spritzte und die Worte sträubten sich. Aber es ging. ! ,An den Herrn Präsidenten des Kantonalen Obergerichts, Bern/ Da stand es. Das war die Instanz. Und Jenny bekam einen Schreck, als sie’s so stehen sah. Aber Flametti liess sich nicht stören. Mit einer schier unpersönlichen Korrektheit entledigte er sich der schwierigen Arbeit. Er brauchte sich nur in die disziplinarische Ver fassung von damals zu versetzen, da er auf dem Ka- sernhof zum erstenmal den Befehl eines Vorge setzten entgegennahm, und die Stilnuance war gefunden. „Fertig, aus!“ rief er, als er nach zweistündiger Arbeit unterschrieben und abgelöscht hatte. Er über