Von Gottes- und Menschenrechten. 201 seine Bedürfnisse eingerichtet und die ganze Veranstaltung ziele nur auf den Vorteil seiner eigenen höchst wichtigen Person ab. * Einheit und Wirklichkeit: das sind die beiden großen Worte des 19. Jahrhunderts, die auch im 20sten fortwirken werden. Die Art ihrer Deutung bestimmt den Rang des einzelnen und die Physiognomie der Gesamtheit. * „Antitheologisme“ und „Dieu et l’etat“ von Bakunin nehmen 18. IX. den ganzen Nietzsche vorweg. Die Genealogie des Staates und der Moral, die Untersuchungen über den Ursprung der Religion sind bei B. sachlicher, klarer, weil auf die Gesellschaft be zogen; Nietzsche philosophiert nur als Rentner und für sich selbst. Beide sind von der zoologischen Auffassung Darwins beeinflußt: Bakunin bereits 1864 (durch Nozin), Nietzsche erst 1870 (in Basel). Beide sind Emigranten und schöpfen als solche aus erster Quelle. Das Fehlen der Juristik bei Nietzsche ist eine Entdeckung, die mich überrascht. Besonders einprägsam zeigt sich die gar nicht ästhetische Fragestellung des Russen in „Anti theologisme“ p. 177—179: ,Toute morale collective et indivi duelle repose essentiellement sur le respect humain. Qu’enten- dons-nous par respect humain? C’est la reconnaissance de l’humanite, du droit humain et de l’humaine dignite en tout homme, quelle que soit sa race, sa couleur, le degre de developpe- ment de son intelligence et de sa moralite meme.‘ Er spricht von der ,faculte, toujours vivante' des Menschen, ,de s’elever ä la conscience de son humanite — pour peu que s’effectue un change ment radical dans les conditions sociales'. Seine Absicht ist, in eine auch das Elend umfassende universale Religion der Menschen rechte den militärisch-bürokratisch-industriellen Gottesstaat auf zulösen. Die Theokratie wird als eine Vergewaltigung des Men-