Von Gottes- und Menschenrechten. 235 auch das deutsche Judentum in diese Richtung gebunden. Mit dem Zusammenbruch der reformatorischen Ideen als leitender nationaler Gedanken, wird der jüdische Messianismus seine Frei heit zurückerhalten. Es könnte möglich sein, daß die Juden ein mal in Deutschland von zwei mächtigen Parteien, der prole tarischen und der aufstrebenden katholischen sehr umworben werden. Sie werden gut daran tun, sich beizeiten zu der Partei zu .schlagen, der der Sieg gewiß ist, und es ist nicht anzunehmen, daß sie bei ihrem feinen Empfinden für das Definitive und Ab solute lange schwanken werden. * Der Widerstand bleibt das wichtigste aus den Menschen- 7. VIII. rechten. Die andern könnte man so betrachten, daß sie nur eine anthropologische Bedeutung haben, und den Staat, der sie zur Grundlage seiner Verfassung macht, nur eben nach seinem natür lichen Wesen, nach seinem nationalen Temperament charakteri sieren. D’Aurevilly faßt, wenn ich ihn recht verstanden, (p. 55 „Les prophetes du Passe“) die Demokratien so auf. ,Les droits des peuples, vis ä vis les uns des autres, seraient leurs facultes (naturelles) et Fon sait de quoi cette notion de facultes se com- pose!‘ Das Widerstandsrecht macht indessen eine Ausnahme, und es stimmt darum nicht, wenn d’Aurevilly am Ende aller Philo sophien nur den Gegensatz des Papstsystems von De Maistre und des „Leviathan“ von Hobbes sieht. Das Widerstandsrecht ist offenbar aus der alten Theologie durch Vermittlung der Je suiten in die französische Declaration hineingeraten. In diesem Punkte begegnen sich Menschen- und Gottesrecht; Mercier hat es erwiesen. Und an diesen § 34 der Declaration wird jede Ver fassung der Zukunft weiter anknüpfen müssen und können. Jeden falls unterscheidet dieses Recht schon heute den Kampf zwischen der puren Gewalt und den auf dem Widerstand fußenden Demo-