252 Von Gottes- und Menschenrechten. volution vor. ,Daher', sagt Seil in seiner naiven Weise, ,der Zauber, den er auch auf unsere größten Staatsmänner und Feld herrn ausgeübt hat. In seiner „Theosophie des Julius“ zeigt Schiller einen seelen vollen Pantheismus: in Gestalt einer Verbindung von Leibniz und abermals Spinoza, wie zu gleicher Zeit Herder. ,Ich habe keine philosophische Schule gehabt und wenig gedruckte Schriften ge- gelesen', gesteht er. Nach der durch Körner vermittelten Lek türe Kants ist für Schiller der Dualismus, die Zweiheit der Welten Diesseits und Jenseits aufgehoben. An dessen Stelle tritt der Gegensatz von scheinbarer und wirklicher Welt. Schillers Geschichtsphilosophie: die Menschheit hat einen mo ralischen Endzweck, die Freiheit (nur die intelligible aber!) wird in der Geschichte verwirklicht; und zwar folgendermaßen: die natürlichen Anlagen streben unbewußt durch die Zwietracht der Interessen der Freiheit zu. Das Freiheitsziel soll nicht bloß in stinktmäßig durch das Getriebe der Selbsterhaltung (Spinoza) und den Drang der Interessen gefördert, sondern vernunftmäßig er kannt (darin besteht die Freiheit) und aus Einsicht und Gesinnung gelöst werden. Als Bürger der französischen Revolution plant Schiller eine Schutzschrift für den unglücklichen König. Der Versuch des fran zösischen Volkes, sich in seine heiligsten Menschenrechte ein zusetzen, habe doch nur das Unvermögen und die Unwürdig keit desselben an den Tag gebracht. Als Aufgabe ergibt sich, an Stelle des Vernunftstaates, der einstweilen noch in weiter Ferne steht, das Vorbild, einen ästhetischen Staat schöner Seelen zu setzen, das heißt die Gleichheit und Freiheit zunächst auf ästhe tischem Wege zu verwirklichen. Es findet sich bei Sch. keine irgend belangvolle Äußerung über Christus. Das Genie schafft nach autonomen Gesetzen, aus einer Ahnung höherer göttlicher Wirklichkeit.