{) Vorsteherschaft. Wegen Unwohlsein sah sich Herr Pro- fessor Jul. Stadler genöthigt, sich von seinen Pflichten als Prä- sident während des Winters 1887/88 zu dispensiren, und es hatte Herr F. O0. Pestalozzi, Vicepräsident, die Gefälligkeit, einstweilen seine Vertretung zu übernehmen. Der Kunstdirektor, Herr Prof. L. Keiser, welcher dieses Amt viele Jahre in sehr verdankenswerther Weise bekleidet hatte, sprach in der Herbsthauptversammlung den Wunsch aus, mit Rücksicht auf sein vorgerücktes Alter davon entlastet zu werden. Es wurde derselbe denn auch durch Herrn G. Grebel - v. Orelli ersetzt, unter gleichzeitiger Beschlussfassung, dass die Leitung der Ausstellungen in Zukunft zu den Aufgaben dieser Beamtung gehören solle. Der Bibliothekar, Herr Architekt Herm. Reutlinger, wurde wegen Krankheit und Abwesenheit von Zürich durch das Ak- tuariat vertreten. Zum zweiten Beisitzer ist Herr Ad. Arter- Koch gewählt worden. Mit Rücksicht auf die beiden dispen- sirten Vorstandsmitglieder konnte auch der statutengemäss in Austritt kommende zweite Beisitzer, Herr R. Ulrich-Schoch, bewogen werden, als dritter Beisitzer vorläufig noch in der Vorsteherschaft zu verbleiben. Gesellschaftsabende,. Die Sitzungen der Gesellschaft fanden, wie gewohnt, jeden Donnerstag Abend im Künstlergut statt. Wie in den Vorjahren, so war dieses Jahr abermals das Hauptthema der Verhandlungen «Die Reorganisation des Schweizerischen Kunstvereins» im Zusammenhang mit den Be- strebungen zur Erlangung einer erhöhten Bundessubvention für die bildende Kunst. An der Delegirtenversammlung am 8. Mai in Olten wurde der von den Herren F. O. Pestalozzi in Zürich, Dr. Henking in Schaffhausen und Sarasin-Schlumberger in Basel redigirte Statutenentwurf ohne wesentliche Aenderungen angenommen und in Gemässheit desselben als Mitglied des neuen Zentralkomite seitens der Künstlergesellschaft Zürich bezeichnet: Herr Prof. Jul. Stadler, als Ersatzmann Herr F. O. Pestalozzi. Leider scheint sich die Hoffnung des Vereins nicht zu erfüllen, dass sein Vorstand vom h. Bundesrathe als berathendes Organ für die Verwendung der in letzter Session der Bundesversammlung beschlossenen jährlichen Subvention