Ein ähnlicher intriganter Fall ist meinem Sohn tatsächlich sohon passiert»deshalb diese meine Vermutung. Ferner muss loh es als eine Rücksichtslosigkeit ansahen, dass Sie den eingesandten Mädohenkopf auch angewiesen haben. Alle Künstler und Kunstkenner,!!© denselben bis jetzt gesehen haben, haben sich gewundert.dass diese Arbeit nicht angenommen wurde. Da ich fürchte,Sie werden auch dieses Schreiben unbeant wortet lassen und um einen Beweis für meine Beschwerde zu haben, werde ich eine Kopie an das Departement des Innern,sowie an die hiesige G.f.M.B.A. senden. N.B. Den entstandenen Schaden müsste ich wie folgt berechnen: Reparieren der Figur Fr. 20.- Zoll 11 10.- Verlust an Ctewinnmögliohkeit bei der Ausstellung 50» Total Fr. 80.- Diese Rechnung.die sicher nicht zu hoch gegriffen ist,wäre für einen Künstler eher angemessen als Ihre »Armkünstlerabfindung von Fr,20.-* Doch zu Ihrer Beruhigung will ich mich begnügen mit zollfreier Einfuhr und Rückerstattung der Fraohtspasan.