IS Zürcher Kunst-Gesellschaft veröffentlicht hiemit 7 ihren ersten Jahresbericht: Nachdem in ihrem letzten Berichte die Künstler-Gesell- schaft die Gründe auseinandergesetzt hatte, die ihr eine Umwandlung nahelegten, anderseits der Verein für bildende Kunst « Künstlerhaus >» den Beweis seiner Existenzberech- tigung abgelegt, sprachen beide Vereine gleichzeitig den Wunsch nach Vereinigung aus. Mit einem solchen Wunsche waren alle vorherge- gangenen widerstrebenden Gefühle ausgeschlossen und als ein ungewöhnliches Zeichen aufrichtigen Entgegenkommens änderte die eine ihren historischen, die andere ihren an ge- wisse Verpflichtungen gebundenen Namen in den natür- lichen, den Zwecken entsprechenden, in den der „Zürcher Kunst-Gesellschaft* um. Die auf diese Vereinigung folgende Zeit brachte eine Fülle von Aufgaben, die einer gründlichen Verständigung be- durften. Doch daher wurde kein Misston laut und die gemein- schaftlichen Arbeiten nahmen unentwegt und sicher ihren guten Verlauf. Die Anerkennung des neuen Statuten-Entwurfs, sowie die Annahme der neun Vereinigungspunkte zwischen den bei- den Gesellschaften erfolgte seitens der Künstler-Gesellschaft in ihrem Frühlingshauptbott am Donnerstag den 28. Mai, sei- tens des Vereins für bildende Kunst «Künstlerhaus» in ihrer Generalversammlung vom 1ı7. Juni 1896, nachdem die