„94 — beizuführen, musste einseitig die Rechnung der Künstler- Gesellschaft bis zum 31ı. Januar fortgeführt werden. Die Finanzkommission fand es für gut, den Modus der Rechnungsführung der Künstlergesellschaft im wesentlichen beizubehalten. Laut Vereinbarungsakte Punkt V war mit Beginn des Jahres der Grundstock eines Betriebsfondes zu legen, be- stehend aus dem Korrent-Rechnungssaldo der Künstler- Gesellschaft im Betrage von Fr. 11,676. 22 und dem Rech- nungsüberschuss des Künstlerhauses im vorigen Jahre von Fr. 20,322. —, und mit diesen wurde aufgenommen das Saldo-Guthaben des Vereinsblattes von Fr, ı080. ı2, wel- ches zu bestehen aufgehört hat. Diesem Fond ist denn auch bereits für dieses Jahr ein Zinsgenuss von Fr. 377. 10 zugewiesen worden. Der frühere Lesezirkel hat sich aufgelöst und kommt mithin später nicht mehr zur Verrechnung. Unsere Gesellschaft ist mit Ende dieses Jahres durch die Vereinigung und durch sonstigen Beitritt auf eine Mit- gliederzahl von 858 gekommen. Die Mitgliederliste in diesem Berichte hat jedoch alle Aktivmitglieder bis und mit dem 30. April aufgenommen, und weist demnach einen Zuwachs von 56 Mitgliedern auf. Laut statutarischer Verpflichtung sind von den Ein- gängen der Mitgliederbeiträge dem Sammlungsfond ı5 %o und ein gleicher Prozentsatz für einen Verlosungsfond mit je Fr. 2547. — zugewiesen worden. Das Gesellschaftsvermögen in Wertschriften, Bankgut- haben und Kassabestand ist aus der Bilanz zu ersehen. Die Zinsen derselben kamen den in den Statuten vorge- sehenen Conti verteilungsweise zu gut, ganz ähnlich wie die uns zugegangenen Legate. Zu der Betriebsrechnung ist noch zu bemerken, dass die Einteilung gleichsam noch eine Trennung zu ergeben scheint zwischen Künstlergut und Künstlerhaus; es hat dies übrigens mehr örtlichen Sinn, indem die Einnahmen