[m vorigen Jahre eröffneten wir unsern Bericht mit den IL x u kt? => Grundzügen der Konstituierung unserer Gesellschaft. Wie aus diesem ersten Bericht der Zürcher Kunst-Gesell- schaft hervorgeht, trat gleich von vornherein die Baufrage als eine geradezu unabweisliche Sorge auf den ersten Plan. Dieselbe beschäftigte denn auch die am 30. Juni abgehaltene Generalversammlung. Nach einlässlicher Behandlung der- selben wurde an diesem Tage folgender Beschluss gefasst: Die Zürcher Kunst-Gesellschaft beschliesst, am Utoquai in Zürich auf dem ehemaligen Tonhalle-Areal ein Kunst- zebäude und Gesellschaftshaus zu erstellen auf Grund der Pläne von Prof. Bluntschli vom März 1897 und unter der Voraussetzung, dass die Stadt Zürich den Platz zur Ver- fügung stelle und weite Kreise unserer Bevölkerung — namentlich die Gesellschafts - Mitglieder — durch Beitrags- leistungen an das Baukapital die Ausführung ermöglichen. Sie betrachtet die vorgeschlagene ILLösung der Baufrage als eine glückliche und glaubt, dass die Ausführung in hohem Masse im Interesse der Kunstpflege der Stadt Zürich und einer ästhetischen baulichen Ausgestaltung der Quaianlagen liege. Der Vorstand wird beauftragt, die weiteren zur Ver- wirklichung des Projektes notwendigen Schritte zu thun und der Gesellschaft vor der Inangriffnahme des Baues wieder Bericht und Antrag zu stellen. Der Vorstand hat nun im Laufe des Jahres nach Kräften gearbeitet, die ihm gestellte Aufgabe zu erfüllen. Leider haben die Bemühungen bezüglich der Baufrage durch die Macht der Umstände zu einer Rückbildung geführt, indem