10 Unterricht ungestört gedeihen und auch zu einer Anerken- nung seitens der Eltern dieser Kinder führen möge. Wir glauben schliesslich nicht unerwähnt lassen zu sollen, dass im Laufe des Berichtsjahres eine Vereinigung von Zürcher Künstlern sich gebildet hat, deren Stellung zu der Kunstgesellschaft als solcher dahin zu verstehen ist, dass sie eine korporative Vertretung in derselben dar- stellen will. Die Absonderung dieser Berufskünstler hat eine natür- liche Berechtigung, und verfolgt demgemäss keineswegs Sonderinteressen, die sich mit denen der Gesellschaft im allgemeinen nicht decken; sie wollen ganz einfach die Künstlerschaft darstellen im Rahmen der Zürcher Kunst- gesellschaft selbst. Dass dieselbe in ihrer Geschlossenheit eine kräftigere Individualität bildet, als etwa jeder Einzelne für sich ge- trennt, steht fest, und im Grunde genommen ist mit dieser Vereinigung nichts anderes verstanden, als was zu Anfang der ehemaligen Künstlergesellschaft schon einmal bestanden hat. Damals freilich war es den Kunstbefliessenen vergönnt, auch gemeinschaftlichen Studien obzuliegen und zwar in den Räumen des Künstlerguts selbst. Aus bekannten Gründen ist eine ähnliche Installierung im Künstlergut so wenig denkbar als im Künstlerhaus und ist diese Künstler- schaft denn auf eine wiederum Örtliche Abtrennung ange- wiesen, um ihren Vereinsstudien nachkommen zu können, Möge denn immerhin diese Solidarität gut vorhalten, den Schwächern eine ermutigende Stütze sein und dem Selbständigen nicht zum Hemmschuh werden, diese Ge- meinschaft an sich gedeihen und zu einem belebenden und verdienstlichen Glied der Gesellschaft erwachsen. Damit wäre denn im Wesentlichen berichtet, was im Laufe dieses Geschäftsjahres die Gesellschaft in ihrer Ge- samtheit erlebt und bewegt hat und folgen hiemit die Be- richte der Einzelkommissionen.