durch Ueberlassung des Lindentalguts an die Kunstgesellschaft mit geringern Opfern, als es anderswo möglich wäre, ihrer unabweisbaren Verpflichtung gegen die bildende Kunst Genüge tun kann, sie vermindern die Wahrscheinlichkeit eines ab- lehnenden Votums der Gemeindeabstimmung, wie es die vom 50. April 1899 ergab, doch recht beträchtlich. Und so dürfen wir denn diesmal dieses Kapitel schliessen, indem wir der Zuversicht Ausdruck geben: im Frühjahr wird gebaut! ale «Der Vorstand, den die Generalversammlung vom 8. Juli zu bestellen hat», sagten wir vorhin und wiesen damit auf eine Neuerung hin, die das Ergebnis einer durch die General- versammlung vom 2. Juli 1902 vollzogenen Statutenrevi- sion ist. Diese Revision erstreckte sich auf die 88 10, 11, 12, 16, 19, 22—26, 55 und 56 der Statuten, die wir in ihrer jetzigen Fassung am Schlusse dieses Abschnittes wiedergeben. Sie betraf namentlich die Wahlen der Gesellschaftsorgane. Nach den Statuten von 1896 trat jährlich nach einem bestimmten Turnus eine partielle Erneuerung des Vorstandes ein. An die Stelle dieses Schematismus setzt die Revision die Bestim- mung, dass sowohl der Präsident als auch, mit Ausnahme des vom Stadtrat designierten Vertreters, sämtliche Mitglieder des Vorstandes alljährlich von der Generalversammlung gewählt werden und zwar in geheimer Abstimmung durch absolutes Stimmenmehr. Nach den also revidierten Statuten wurden nun in der- selben Sitzung vom 2. Juli die Neuwahlen vorgenommen. Herr Prof. Freytag, der Präsident der Unterhaltungskommission, hatte erklärt, eine Wiederwahl nicht anzunehmen. Die Wahlen hatten folgendes Ergebnis: Präsident: Herr Dr. Karl v. Muralt. Quästor: Herr Reiff-Franck. Präs. d. Sammlungskommission: Herr Prof. Brun. » Ausstellungskommission: Herr Paul Ulrich. Bibliothekkommission: Herr F. 0. Pestalozzi. Unterhaltungskommission: Herr Adolf Meyer, Bildhauer.