über hegt, ob der unleugbare Eindruck der Monumentalität auch auf die Dauer standhalten werde, den kann man getrost auf den Wandel hinweisen, den das Urteil gerade über Mosersche Bauten schon mancherorts erfahren hat, ein Wandel, der bei Gegnern mit zunehmender Gewöhnung das anfängliche Be- fremden allmählich in Behagen und Bewunderung auslöste. Und so wird man sagen und, alle kleinlichen Divergenzen unterdrückend, sich damit zufrieden geben können: nach Ein- satz aller verfügbaren Kräfte und Mittel, nach Aufwand red- licher, nicht leicht sich begnügender Arbeit, ist das uns Er- reichbare hier geboten, wohl wert, freudig begrüsst zu werden. Noch aber schwebt der stolze Bau in den Wolken: denn noch fehlt dem Vertrag, der ihn auf den Erdboden stellen soll, die Sanktion der Gemeinde und der Finanzierung, die zur Ausführung die Mittel gewährleistet, der Abschluss. Der zwischen dem Stadtrat und dem Vorstand der Kunst- gesellschaft vereinbarte Vertrag war am 26. Oktober von der ausserordentlichen Generalversammlung der letztern an- genommen worden und lag dem Grossen Stadtrat zur Be- ratung vor, als im Januar die sozialdemokratische Fraktion das Verlangen stellte, dass im Grossen Stadtrat zugleich mit dem Kreditbegehren für das Kunsthaus auch das Kreditbe- gehren für das Volkshaus behandelt werde. Beide Kredit- begehren wurden dann in der Tat von Grossen Stadtrat am 12. Mai beratenundangenommen; beide gelangen, wenngleich getrennt, am 15. Juli zur Gemeindeab- stimmung. Wir geben den das Kunsthaus betreffenden Vertrag als Anhang im Wortlaut wieder. Bemerkenswert und neu gegen- über früheren Vertragsentwürfen ist in diesem Vertrag, mit dem die Stadt Zürich der Kunstgesellschaft das Lindenthalgut und Teile des Krautgartenareals zum Eigentum abtritt und an die Baukosten einen Beitrag von Fr. 100,000 leistet, das Be- streben beider Kontrahenten, das Kunsthaus zu popularisieren, mehr und leichter als bisher den Unbemittelten zugänglich zu machen. Während die Sammlung im Künstlergut bisher nur an zwei Halbtagen, dem Sonntag Vormittag und Samstag