Verhandlungen ergaben unter anderm für die bevorstehende Neueinrichtung im Kunsthaus erwünschte Aufschlüsse über die Bedingungen bei Versicherung von Museumsbesitz gegen Dieb- stahl, über die rechtlichen Ansprüche von Künstler und Be- sitzer bei der künstlerischen und der gewerbsmässigen Repro- duktion von Kunstwerken, über Vertragsabschlüsse mit Pho- tographen und Verlagsfirmen behufs Anfertigung und Verkauf von Photographien und Bildkarten; über Katalogisierungs- methoden, Konservierung von Zeichnungen und andere mu- seumstechnische Fragen. Einen breiten Raum beanspruchten im Vorstand die Verhandlungen über neue Statuten und sonstige organisato- rische Reformen, Anlässlich der Budgetberatungen ergab sich die gebie- terische Notwendigkeit der Erschliessung neuer Einnahme- quellen zur Durchführung des erweiterten, kostspieligen Be- triebes im neuen Kunsthaus. Schon bei der Aufstellung der Baupläne waren die beiden gegen den Heimplatz gelegenen Erdgeschossräume im Ausstellungsflügel für allfällige Ver- mietung ausersehen und dieser Bestimmung entsprechend an- gelegt worden. Um der Finanzlage der Gesellschaft für die nächste Zukunft eine gewisse Sicherheit zu geben, sah sich der Vorstand gezwungen, die zwei genannten Räume auf ein günstiges Angebot für eine bestimmte Anzahl von Jahren der Aktiengesellschaft Leu & Co. mietweise zur Verfügung zu stellen (ab Oktober/November 1910). In der «Angelegenheit Kusch>» sah sich der Vorstand veranlasst, zu wiederholten Malen gegenüber dem Verlangen der Partei Kusch auf Herausgabe der durch Gesellschafts- beschluss vom. 11. Februar angenommenen Deckungssumme von M. 15,000 sich ablehnend auszusprechen; seine Haltung fand durch die Generalversammlung vom 24. Februar 1910 unum- schränkte Billigung. Eine auf Verlangen des Vorstandes eingeleitete Unter- suchung gegen drei Bilderhändler (s. Jahresbericht 1908, S. 7) gab in der Folge Veranlassung zu dem «Rüdisühle- Prozess», dessen Ausgang bekannt ist. In dem Verfahren