10 gegen die drei Zwischenhändler lautet das Urteil auf Tragung der halben Gerichtskosten durch die drei Angeklagten, die zweite Hälfte übernimmt die Gerichtskasse. Beweise für ein Angebot wissentlich unechter Bilder haben sich nicht er- geben, obschon die Möglichkeit dafür durchaus vorhanden ist. Legate und Schenkungen, Beiträge an Ver- eine, Verlosung. Ausser den schon erwähnten höchst dankenswerten Stiftungen zur innern und äussern künstle- rischen Ausgestaltung des Kunsthauses ist der Gesellschaft als Legat von Herrn Stadtpräsidenten H. Pestalozzi sel. die Summe von. 5000 Fr. überwiesen worden. Wie bisher alle Geschenke ohne ausdrückliche Zweckbestimmung wurde auch dieser Betrag in zwei Hälften dem Sammlungsbetrieb und dem Sammlungsfonds zugeteilt. Eine Anzahl weiterer Schen- kungen, die ihrer Natur nach oder auf besonderen Wunsch der Stifter der Sammlungs- und der Bibliofhekkommission zugute kamen, werden in den Berichten dieser Kommissionen genannt werden. Nachstehend das Verzeichnis der bis heute erfolgten Stif- tungen von Aussen-Skulpturen für das Kunsthaus: «Zürich», Allgem. Unfall- und Haftpflicht- Versicherungs- Gesellschaft... .......... . 1 Rehef Herr Oberstleut. A. Hürlimann-Hirzel Herr H. Ruegg-Honegger . . .. «Ein Freund der bildenden Künste» ee Bl * Herr Dr. Theod. Reinhart, Winterthur «Ungenannt» . 0... Aktiengesellschaft Leu & Cie. «Ungenannt>» 2... 0. Herr Huber, New-York - Horgen «Ungenannt» «Ungenannt» «Ungenannt> IL Rundfigur 1 1 2 Rundfiguren 1 Rundfigur Die Zürcher Kunstgesellschaft blieb auch im letzten Berichtsjahr Mitglied des Schweizerischen Kunstvereins und