9 Jahresbericht 1920 der Zürcher Kunstgesellschaft derjenigen des Vorjahres. Die Besucherzahlen sind ebensosehr durch das Interesse der Bevölkerung an den einzelnen Ausstellungen bedingt wie durch Witterung und Jahreszeit. Der Verkauf der Veröffentlichungen zeigte einen teilweisen Rückgang, der vielleicht mit den auch im Publikum vorhandenen Spartendenzen zusammenhängt: 11,251 Aus- stellungskataloge gegenüber 12,871 im Vorjahr, 63 „Walze“-Kataloge gegenüber 84. Etwas zugenommen hat der Verkauf der Bildkarten: 5710 gegenüber 5226. Der Ver- kauf der Neujahrsblätter, illustrierten Kataloge und Jahresberichte usw. zeigt keine erheblichen Schwankungen. Das finanzielle Ergebnis des Betriebes bleibt in den bei der Budgetberatung vorgesehenen Grenzen. Mit der Durchführung der im letzten und vorletzten Jahr beschlossenen Massnahmen zur Verminderung der Ausgaben und Steigerung der Einnahmen hat der Ausgabenüberschuss auf Fr. 10,577.— eingeschränkt werden können; dabei sind die Einnahmen aus Kapitalzinsen diesmal aus der Betriebsrechnung ausgeschieden. Die unmittelbare Gefahr einer Lahmlegung des Betriebes ist damit überwunden. Mit ebenso vorsichtiger Führung wie im Berichtsjahr muss für 1921 noch mit einem Defizit von Fr. 7300.— gerechnet werden. Sollten die äussern Verhältnisse im Lauf des Jahres sich bessern, so würde auch dieses Ergebnis sich wohl noch günstiger gestalten. Der Betriebsfonds ist dank den freiwilligen Beiträgen der Mitglieder und den verschiedenen besondern Schenkungen und Legaten trotz dem Betriebsdefizit und einer Abschreibung auf dem Wertschriftenbestand auf Fr. 28,000.— angewachsen und damit die stetige Auf- wärtsbewegung hoffentlich wieder eingeleitet. Unter den Mitteln für die Einschränkung der Ausgaben erwies sich als eines der wirksamsten die Neuordnung der Oeffnungszeiten für das Kunsthaus. Die Offenhaltung am Montag nachmittag und in der Zeit von 12—121/2 und 11/2—2 Uhr hatte von jeher einen Aufwand an Ablösungs- und Aushülfspersonal mit sich gebracht, der in einem peinlichen Missverhältnis zu dem schwachen Besuch des Kunsthauses und den äusserst geringen Einnahmen während dieser Stunden stand. Nach völliger Schliessung des Kunsthauses am Montag und Ansetzung der Oeffnungszeiten auf 10—12 (nur Sonntags 10—121/2) und 25 Uhr an den übrigen Tagen liessen sich die vorgesehenen Einsparungen in vollem Masse innehalten, während gleichzeitig die Beweggründe zu der leichten Einschränkung der Besuchszeit bei den Kunstfreunden anscheinend volles Verständnis fanden. An den Stadtrat wurde angesichts der bedenklichen Abwanderung der bisher zahlenden Kunsthaus- besucher auf den freien Sonntag Nachmittag das dringende Gesuch um Ermächtigung zur Erhebung eines bescheidenen Eintrittsgeldes am Sonntag Nachmittag gerichtet, zu etwelchem Ausgleich des Einnahmenausfalls an Eintrittsgeldern und der hohen Unterhaltskosten, wie sie in erster Linie durch den Massenbesuch an den freien Nachmittagen bedingt werden (Reini- gungsarbeiten, starke Abnützung der Bodenbeläge, die auch im Berichtsjahr in zwei Sälen den vollständigen Ersatz mit einem Aufwand von gegen Fr. 4000.— nötig machte). An Stelle einer Erlaubnis zur Aufhebung des freien Nachmittages gewährte der Stadtrat dem Kunsthaus für die Monate Juni bis Dezember eine Vergütung von Fr. 3000.— auf Grund eines Jahresansatzes von Fr. 5000.—. Neue Einnahmen brachten die im Berichtsjahr in erweitertem Umfange veranstalteten Führungen durch die Sammlung und die Ausmietung einzelner Räume für musikalische Veranstaltungen; weitere Einsparungen die Aufhebung der Beteiligung an den Frachtkosten für Ausstellungssendungen, die Vereinfachung der Drucksachen und nochmalige Einschränkung der Inserat- und Plakatreklame.