Jahresbericht 1942 der Zürcher Kunstgesellschaft 2° Künstler-Lexikon. . Sämtliche Herausgabe- und Verlagsrechte am Schweizerischen Künstler-Lexikon stehen ausschließlich dem SKV zu. Die Einzelheiten über die Zusammenarbeit zwischen SKV und ZKG für Vorarbeit und Herausgabe des folgenden Bandes des Künstler-Lexikons werden in einem besonderen Abkommen festgelegt, das die Fragen der Redaktionskommission, des Sekretariates ete. regelt. Zürich, den 3. Dezember 1942 Basel, den 19. November 1942 ZÜRCHER KUNSTGESELLSCHAFT SCHWEIZERISCHER KUNSTVEREIN gez. Dr. Franz Meyer, gez: Dr. W. Wartmann gez. Dr. Peter Zschokke, gez. E. Kadler Genehmigt vom Vorstand in der Genehmigt durch die Delegierten- Sitzung vom 27. November 1942 versammlung vom 5. Dezember 19492 — Le Die «Vorbereitung und Herausgabe des V. Bandes des Schweizerischen Künstler- Lexikons» regelt das gleichzeitige Abkommen: Herr Dr. Wartmann, Direktor des Kunsthauses, wird mit der Redaktion des V. Bandes des Schweizerischen Künstler-Lexikons beauftragt. Die Redaktionskommission wird vom SKV gewählt. Sie besteht zur Zeit aus den Herren: Präsident des SKV: zur Zeit Dr. Peter Zschokke, Basel Quästor des SKV: zur Zeit E. Kadler, Glarus Präsident der ZKG: zur Zeit Dr. F. Meyer, Zürich Dr. W. Wartmann, Zürich, Redaktor Dr. P. Hilber, Luzern, Elie Moroy, Genf Die Redaktionskommission konstituiert sich selbst. Sie ist Aufsichts- und Bera- tungsorgan und hat in erster Linie dafür zu sorgen, daß die Vorarbeiten zur Heraus- gabe des V. Bandes im Sinne der von ihr zu gebenden Richtlinien durchgeführt and bis zum 31. Dezember 1943 abgeschlossen werden. Diese Vorarbeiten umfassen: Die Festsetzung von Anlage und Umfang der Artikel für die verschiedenen Kategorien nach der Bedeutung der einzelnen Künstler, sowie von Anlage und Umfang des ganzen Bandes. Die Aufteilung der Namenlisten nach den verschiedenen Kategorien. Nachprüfung, wo nötig Ergänzung, und die Bereitstellung der Dokumentierung für die Artikel des ganzen Bandes zuhanden der Bearbeiter. Die ZKG erklärt sich damit einverstanden, daß Herr Direktor Wartmann das ihm vom SKV übertragene Mandat des Redaktors ehrenamtlich versieht. Für das Jahr 1943 ermächtigt die ZKG Herrn Dr. Wartmann, die mit der in Art. 2 umschriebenen Vorbereitung des V. Bandes zusammenhängenden Arbeiten durch das Sekretariat des Zürcher Kunsthauses und allfällige Hülfskräfte durchführen zu lassen. Dieses Abkommen ist unkündbar bis zum 31. Dezember 1943. Sollten bis zu diesem Zeitpunkt die Vorarbeiten für die Herausgabe des V. Bandes wider Erwarten nicht abgeschlossen sein, so sind beide Parteien frei und der SKV ist berechtigt, die Durchführung der Redaktionsarbeit neu zu regeln, wobei nach Möglichkeit die Zusammenarbeit mit der ZKG- weitergeführt werden soll. Zürich, den 3. Dezember 1942 Basel. den 19. November 1942 ZÜRCHER KUNSTGESELLSCHAFT SCHWEIZERISCHER KUNSTVEREIN gez. Dr. Franz Meyer, gez. Dr. W. Wartmann gez. Dr. Peter Zschokke, gez. E. Kadler